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Herausgeber: Dr.Hök / Prehm

   Euro-Flag   11. Jahrgang


     
 
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Unternehmenskauf und Unternehmensbewertung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) 

von RA Dr. Norbert Manterfeld, Berlin

***




Einleitung
I. Grundlegende Verfahren
II. Bewertung und Bewertungsanlässe beim Verkauf eines KMU
III. Schlussfolgerung
 
 


 

Einleitung 

Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist die Frage „Zu welchem Preis?“ nicht wie bei den Kaufvorgängen des täglichen Lebens vorgegeben 1). Käufer und Verkäufer können den Kaufgegenstand bewerten, den Preis aushandeln.  Hierbei können für die Kauf – oder Verkaufsentscheidung gerade bei KMU und ihrer meist persönlichen Prägung, sehr subjektive Elemente eine Rolle spielen, etwa das Interesse des Unternehmenseigners und Verkäufers, sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen und das Bedürfnis, schnell liquide Mittel zu erhalten. Auf der Käuferseite werden auf objektivierenden Verfahren beruhende Bewertungen oft aus Zeitmangel unterlassen und nicht zuletzt, weil Unternehmensbewertungen teuer sind. Gerade bei dem komplexen Kaufgegenstand „Unternehmen“ kann dies jedoch zu bösen Überraschungen führen, die den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmenskaufes gefährden. 

Deshalb ist es für den Käufer wie für den Verkäufer sinnvoll, sich zumindest eine gewisse Vorstellung von den Bestandteilen und der Leistungsfähigkeit von den Methoden der Unternehmensbewertung zu machen.

 

I. Grundlegende Verfahren

1. Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist das zumindest in Deutschland noch vorherrschende Bewertungsverfahren. Es misst den Wert eines Unternehmens an den aus der Gewinn- und Verlustrechnung hervorgehenden Periodengewinnen (=Ertragsüberschüsse) eines Unternehmens. Bedeutsam für das Ergebnis der Bewertung ist insbesondere, dass dieses Jahresergebnis als Ausgangsgröße der Bewertung Erträge enthält, die keine Einnahmen darstellen (Erträge etwa, die aus einer Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil resultieren) und das auf der anderen Seite Aufwand enthält, der nicht aus einer Ausgabe resultiert (also z.B. Abschreibungen). 
Auf dieser Basis wird der Ertragswert als Barwert als Summe des durchschnittlichen abgezinsten (diskontierten) künftigen Gewinns ermittelt. Dabei werden für künftige Perioden Ertragsüberschüsse bestimmt, die im Rahmen der Investitionsrechnung mittels Kapitalisierungszinssatzes zur Gegenwart abgezinst werden.
 

2. Discounted Cash Flow Verfahren (DCF)

Damit werden Verfahren aus der angloamerikanischen Bewertungspraxis bezeichnet, die aber zunehmend auch in Deutschland angewandt werden. Ihr wesentliches Merkmal ist die Orientierung am Kapitalfluss (=cash flow), der als Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen definiert ist. Ziel dieser Verfahren ist es, zu erkennen, ob das Zielunternehmen auch in Zukunft fähig ist, finanzielle Überschüsse aus der Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften. Anteilseigner sollen auf dieser Basis Aufschluss darüber erhalten, ob das Unternehmen Gewinnanteile bzw. Dividende zahlen kann, Kreditgeber werden darüber informiert, ob das Unternehmen den Zahlungsverpflichtungen für Investitionen und Finanzierungen nachkommen kann.

Bei der DCF stehen, anders als bei der Ertragswertmethode, künftige Einzahlungsüberschüsse  im Vordergrund der Bewertung. Einzahlung ist nicht Ertrag. Man geht zur Berechnung des cash flows deshalb von einem Jahresergebnis aus, das um solche Erträge gekürzt ist, die keine Einnahmen darstellen (Erträge etwa, die aus einer Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil resultieren) und das auf der anderen Seite um den Aufwand erhöht wird, der nicht aus einer Ausgabe resultiert (also z.B. Abschreibungen). 

Warum? Erträge, die keine Einnahmen darstellen, stehen dem Unternehmen real nicht zur Finanzierung zur Verfügung. Ein Jahresergebnis, dass diese Erträge beinhaltet, informiert deshalb nicht präzise über die praktisch relevanten und durchführbaren Finanzierungsmöglichkeiten des Unternehmens. Das Unternehmen wird in dieser Hinsicht als zu stark dargestellt. Andererseits: Aufwand, der nicht aus einer Ausgabe resultiert, hat auf das konkrete Finanzierungspotential des Unternehmens auch keinen negativen Einfluss. Diesen Eindruck vermittelt aber ein Jahresergebnis, bei dem dieser Aufwand sich mindernd auf das Jahresergebnis auswirken konnte. In dieser Hinsicht wird das Unternehmen zu schwach dargestellt. Anders das DCF – Verfahren: Auf dessen Basis kann der Innenfinanzierungsgrad, der dynamische Verschuldensgrad und die cash-flow Umsatzrate ermittelt werden, die zeigt, wie viel Prozent des Umsatzes zur Selbstfinanzierung des Unternehmens beigetragen hat. Das Jahresergebnis wird um die zahlungsunwirksamen Geschäftsvorgänge korrigiert und insofern finanzwirksam dargestellt.

Ermittlung des DCF

Methodisch erfolgt die Ermittlung des DCF über eine Kapitalflussrechnung, die die finanzwirtschaftlichen Zahlungsströme des Unternehmens während eines Geschäftsjahres darstellt. Die originäre Ermittlung des Kapitalflusses setzt den Einblick und die Analyse der empirischen Buchführungsdaten voraus. Auf der Basis der jeweiligen Kontenbewegungen werden Ein – und Auszahlungen analysiert und einzelnen Zahlungsströmen zugeordnet.
Der Cashflow kann aber auch durch Rekurs auf das gesamte vorliegende Zahlenwerk des Rechnungswesens ermittelt werden, etwa indem man die in der Gewinn – und Verlustrechnung abgeschlossenen Konten zugrundelegt (derivative Ermittlung). 

Beispiel: Forderungen aus Lieferung und Leistung

Besonders deutlich wird die Orientierung an der Zahlungswirksamkeit bei der Ermittlung des Kapitalflusses etwa bei der Position „Forderungen aus Lieferung und Leistung“: Nehmen wir an, die Position  Forderungen aus Lieferung und Leistung erhöht sich. Dies zeigt, dass ein Teil der Umsatzerlöse noch nicht zahlungswirksam vereinnahmt wurde. Die Umsatzerlöse sind daher um die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu mindern. Umgekehrt wird die Abnahme der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Kapitalflussrechnung den Umsatzerlösen hinzugerechnet. Man wird einwenden, die Abnahme der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann auch Forderungsverlust bedeuten. Die Kapitalflussrechnung registriert den Verlust von Forderungen jedoch nicht durch Reduzierung des Forderungsbestandes, sondern durch Abzug bei der zahlungsorientierten Position „Einzahlungen von Kunden“.

Darstellung der Zahlungsströme

Die ermittelten Zahlungsströme können direkt oder indirekt dargestellt werden. Bei der indirekten Methode wird das Jahresergebnis um die nicht zahlungswirksamen Bestandteile korrigiert. Die direkte Methode ist ein direktes Spiegelbild der Geldkonten, indem sie die Ein – und Auszahlungen aus den Kontenbewegungen des jeweiligen Finanzmittelfonds zeigt.
 

Dazu werden die Geldeingänge aus der Umsatztätigkeit und den sonstigen betrieblichen Einnahmen vom Mittelabfluss (Ausgaben an Beschäftigte und sonstige betriebliche Ausgaben) sondiert und interpretiert.
 

3. Vergleichsorientierte Bewertungsverfahren

Bei vergleichsorientierten Bewertungsverfahren wird ein „fair market value“ ermittelt, indem realisierte Kaufpreise vergleichbarer Unternehmen und branchentypische Kennziffern wie z.B. Cash Flow oder Jahresabschlusskennzahlen verwendet werden. (Comparable Company Analysis, CCA). Dieses auf den ersten Blick im Vergleich zu den bereits erörterten Verfahren leicht handhabbare Verfahren beinhaltet jedoch die Schwierigkeit, wirklich vergleichbare Unternehmen zu finden, bzw. verlässliche Kriterien für die Vergleichbarkeit von Unternehmen anzuwenden.2)  Die Orientierung an bereits erzielten Preisen (Einigungspreisen) muss ferner berücksichtigen, dass sie von Preisen ausgeht, die stark von den jeweiligen subjektiven Parteivorstellungen und besonderen Unternehmenssituationen geprägt worden sein können, die zur Veräußerung geführt haben und auch deshalb den zu ermittelnden „objektiven Wert“ oft nicht erreichen.


 

II. Bewertung und Bewertungsanlässe beim Verkauf eines KMU

1. Persönliche Anlässe
Kauf und Verkauf von KMU wird häufig von persönlichen Motiven des Käufers, wie des Verkäufers bestimmt. 
 

Unternehmensnachfolge

Aus Sicht des Verkäufers ist dies zunächst häufig die Situation der Unternehmensnachfolge, wenn zur Unternehmensfortführung ein geeigneter natürlicher Erbe nicht vorhanden ist.
Dabei stellt sich die Frage des Unternehmensverkaufs nicht nur für den Fall des Unternehmers, der sich aus Altersgründen aus dem Unternehmen zurückziehen will, sondern auch für den Fall, dass der plötzliche Tod des Unternehmers seine Erben vor die Frage stellt, was mit dem Unternehmen zu tun ist. Die Bewertung des Unternehmens zur Erzielung des höchsten realisierbaren Kaufpreises wird in diesem zuletzt genannten Fall jedoch nur selten eine Rolle spielen, weil es sich hier aus der Sicht der Erben zumeist um einen Notverkauf handeln dürft 3) . Anders jedoch für den erstgenannten Fall, bei dem es dem sich zurückziehenden Unternehmer um Absicherung eines höchstmöglichen Lebensunterhaltes im Alter gehen wird. Hier liegt in der Regel kein Notverkauf vor und der Unternehmer wird nicht „unter Wert“ verkaufen wollen und nicht „über Wert“ verkaufen können und deshalb sinnvoller weise eine objektive Unternehmensbewertung vornehmen lassen.
 

Neue Ufer

Neben dem Motiv sich gänzlich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen, kommt als persönliches Motiv für Kauf und Verkauf eines Unternehmens auch der Wunsch des dynamischen Unternehmers in Betracht, mit einem neuen Unternehmen ein neues Geschäftsfeld oder eine neue Branche zu erobern. Auch hier wird regelmäßig sinnvoller weise eine objektive Unternehmensbewertung vorgenommen, zumal der Verkäufer seine neue Geschäftstätigkeit nicht selten ebenfalls durch den Kauf eines anderen Unternehmens realisiert und deshalb auch in dieser Hinsicht auf eine verlässliche Bewertung angewiesen ist.

2. Sozioökonomische Bewertungsanlässe

Neben den persönlich geprägten Anlässen von Unternehmens(ver)kauf und Unternehmensbewertung gibt es eine Vielzahl von soziologischen und ökonomischen Anlässen für die Bewertung von Unternehmen.
 

Finanzielle Ziele

So geht etwa das Institut der Wirtschaftsprüfer davon aus, dass für diejenigen, die über einen Unternehmenskauf oder – verkauf entscheiden, ausschließlich finanzielle Ziele maßgeblich sind und die Unternehmensbewertung deshalb nach der Fähigkeit des zu bewertenden Unternehmens vorzunehmen ist, Einnahmeüberschüsse zu erwirtschaften4).  Die Ausschließlichkeit dieses Zieles erklärt sich aus der Käuferperspektive, nach der die Beiträge des Zielunternehmens zur Erreichung des Einnahmeüberschusses den Gewinn repräsentieren, den das Unternehmen auch nach dem Kauf zu erwirtschaften in der Lage ist. Gewinnerzielung wiederum ist anerkannter Maßen vornehmstes Ziel privatwirtschaftlicher Unternehmung.

Strategische Ziele

Der erstrebte Einnahmeüberschuss kann sich aber nicht nur direkt aus einer finanzwirtschaftlichen Analyse und Bewertung ergeben, sondern auch indirekt aus den in Aussicht genommenen und durch den Kauf des Zielunternehmens zu realisierenden strategischen Vorteilen. Zu diesen strategischen Vorteilen zählen etwa die Erweiterung der Produktpalette, die Verbesserung der eigenen Marktposition gegenüber Konkurrenten auf einem relevanten Markt oder der Zukauf von immateriellen Vermögensgegenständen wie Urheber-, Markenrechte. Für die Bewertung stellt sich hierbei jedoch das Problem, dass diese strategischen Ziele oft erst in mittelbarer Zukunft zu klingender Münze werden und sich dadurch das prognostische Element der Bewertung verstärkt5)
 

Macht

Erhöhte Einflussmöglichkeit auf Unternehmensentscheidungen ist ein praktisch relevanter Machtfaktor, der jedoch im Rahmen von Unternehmenskauf – und / oder -verkauf nur selten offen zugestanden wird. Machterwerb oder - erhalt ist kein ökonomisches, aber auch kein im engeren Sinne persönliches,  sondern ein soziologisches Ziel. In die Bewertung eines Unternehmens kann es so einfließen, dass für den erstrebten Machtgewinn mehr gezahlt wird, als eine monetäre Bewertung des Zielunternehmens ergäbe. 


 

III. Schlussfolgerung

Die Vielzahl von Bewertungsmethoden und – anlässen macht deutlich, dass es weder eine „richtige“ Bewertung von Unternehmen gibt, noch dass Bewertungen von Unternehmen letztlich im Bereich der Willkürlichkeit verbleiben müssen. Die sorgfältige und methodisch aufgeklärte Bewertung von Unternehmen stellt sich vielmehr als ein sinnvoller und meist nicht verzichtbarer Faktor einer rationalen Entscheidung für oder gegen einen Unternehmenskauf- oder - verkauf dar.

Die Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen steht Ihnen gerne für
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1) Der Wegfall des Rabattgesetzes ändert in praktischer Hinsicht an der Vorgegebenheit der Preise wenig.

2) Behringer, Unternehmensbewertung, S. 104

3) Behringer, Unternehmensbewertung, S. 130

4)  Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW): Stellungnahmen HFA 2/1983, S. 469. Für die Ermittlung der Einnahmeüberschüsse setzt das IdW die Anwendung der Ertragswertmethode voraus.

5)  Vgl. Behringer, Unternehmensbewertung, S. 108.
Aktualisiert: August 2001