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Immigration nach dem Bericht der
Zuwanderungskommission
von Rechtsanwalt Dr. Manterfeld, Berlin
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Am Mittwoch, den 4. Juli 2001 legte die von Bundesinnenminister Otto Schily
eingerichtete unabhängige Zuwanderungskommission in Berlin ihren Abschlussbericht
vor. Bis zum Herbst diesen Jahres soll auf dieser Basis ein Zuwanderungs
– und Integrationsgesetz erarbeitet werden, das die Immigration von Nicht
EU-Ausländern nach Deutschland wesentlich erleichtern soll.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Berichtes?
Punktesystem nach kanadischem Muster
Sonderregelungen für Spitzenkräfte aus
Wirtschaft und Wissenschaft
Existenzgründer
Die Aussichten
Weitere Informationen und Auskünfte
Was sind die wesentlichen Inhalte des Berichtes?
Zunächst stellt der Bericht fest, dass Deutschland ein Einwanderungsland
geworden ist, was die positive Haltung der Kommission zur Immigration von
Ausländern zum Ausdruck bringt.
Im einzelnen empfiehlt die Kommission in ihrem Bericht qualifizierte
Bewerber künftig über ein Punktesystem auszuwählen, das
die langfristige Integration der Immigranten in den Arbeitsmarkt und die
deutsche Gesellschaft anstrebt. Dabei orientiert sich die Kommission an
dem weltweit anerkannten Immigrationsmodell Kanadas.
Punktesystem nach kanadischem Muster
Die nach dem Punktesystem ausgewählten Immigranten sollen fester
Bestandteil der dauerhaften Wohnbevölkerung Deutschland werden. Das
Daueraufenthaltsrecht soll danach nur ein Zwischenstadium zur Einbürgerung
sein,
mit der die volle gesellschaftliche und rechtliche Integration erreicht
ist.
Die Verwendbarkeit für den Arbeitsmarkt ist entscheidendes Kriterium
für die Immigranten. Je jünger der Bewerber ist, desto mehr Punkte
erhält er, gute Deutschkenntnisse erhöhen die Punktzahl. Weitere
Punkte werden vergeben für mitzuwandernde Kinder, ein konkretes Arbeitsplatzangebot
oder frühere Aufenthalte in Deutschland und die Qualifikation der
Ehepartner.
Über das Punktesystem soll es auch möglich sein, aus einer
befristeten Aufenthaltsgenehmigung eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu
machen.
Sonderregelungen für Spitzenkräfte aus Wirtschaft und
Wissenschaft
Für Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft soll
es möglich sein, außerhalb des Punktesystems anknüpfend
an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Daueraufenthalt zu
gelangen.
Existenzgründer
Ausländischen Existenzgründern soll der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
besonders leicht gemacht werden. Jedoch soll der Geschäftsgründer
verpflichtet sein, die Umsetzung der Geschäftsidee kontrollieren zu
lassen und das Projekt auch kurzfristig in Angriff zu nehmen.
Die Aussichten
Zunächst werden auf der Basis des Berichtes zahlreiche Gesetzgebungsaufträge
und Gesetzesänderungen erwartet, die die auf Basis des Berichts getroffene
politische Grundentscheidung in einem neuen Zuwanderungsgesetz umsetzen.
Betroffen sind aber auch bereits geltende Gesetze wie das Ausländerrecht,
das Gesellschafts- und das Steuerrecht, sowie die Europarechtlichen Vorgaben.
Vor allem wird das neue Zuwanderungsrecht aber Auswirkungen auf die Rechtspraxis
und Rechtsanwendung des bisher zwar noch nicht in einem Gesetz formulierten
aber gleichwohl praktizierten Zuwanderungsrechts haben.
Weitere Informationen und Auskünfte
Die Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen steht Ihnen für
weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner für konkrete Fragen zur Immigration sind:
Sonja
Ludwig (Rechtsanwältin)
Eschenallee 22, 14050 Berlin
Tel: 0049 (0) 30 3000 760 0
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e-mail: kanzlei@dr-hoek.de
Kanzlei Dr.Hök
Die Kanzlei versteht sich als Ansprechpartner für Einwanderungsfragen
aus wirtschaftlichen Gründen. Von Fragen zum Asylrecht und zum Flüchtlingsrecht
bitten wir Abstand zu nehmen.
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