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Herausgeber: Dr.Hök / Prehm

   Euro-Flag   11. Jahrgang


     
 
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Immigration nach dem Bericht der Zuwanderungskommission

von Rechtsanwalt Dr. Manterfeld, Berlin

* * *

Am Mittwoch, den 4. Juli 2001 legte die von Bundesinnenminister Otto Schily eingerichtete unabhängige Zuwanderungskommission in Berlin ihren Abschlussbericht vor. Bis zum Herbst diesen Jahres soll auf dieser Basis ein Zuwanderungs – und Integrationsgesetz erarbeitet werden, das die Immigration von Nicht EU-Ausländern nach Deutschland wesentlich erleichtern soll.
 

Was sind die wesentlichen Inhalte des Berichtes?
Punktesystem nach kanadischem Muster
Sonderregelungen für Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft
Existenzgründer
Die Aussichten
Weitere Informationen und Auskünfte
 
 
  


Was sind die wesentlichen Inhalte des Berichtes?

Zunächst stellt der Bericht fest, dass Deutschland ein Einwanderungsland geworden ist, was die positive Haltung der Kommission zur Immigration von Ausländern zum Ausdruck bringt.

Im einzelnen empfiehlt die Kommission in ihrem Bericht qualifizierte Bewerber künftig über ein Punktesystem auszuwählen, das die langfristige Integration der Immigranten in den Arbeitsmarkt und die deutsche Gesellschaft anstrebt. Dabei orientiert sich die Kommission an dem weltweit anerkannten Immigrationsmodell Kanadas.


Punktesystem nach kanadischem Muster

Die nach dem Punktesystem ausgewählten Immigranten sollen fester Bestandteil der dauerhaften Wohnbevölkerung Deutschland werden. Das Daueraufenthaltsrecht soll danach nur ein Zwischenstadium zur Einbürgerung sein, mit der die volle gesellschaftliche und rechtliche Integration erreicht ist.

Die Verwendbarkeit für den Arbeitsmarkt ist entscheidendes Kriterium für die Immigranten. Je jünger der Bewerber ist, desto mehr Punkte erhält er, gute Deutschkenntnisse erhöhen die Punktzahl. Weitere Punkte werden vergeben für mitzuwandernde Kinder, ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder frühere Aufenthalte in Deutschland und die Qualifikation der Ehepartner.

Über das Punktesystem soll es auch möglich sein, aus einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu machen.


Sonderregelungen für Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft

Für  Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft soll es möglich sein, außerhalb des Punktesystems anknüpfend an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Daueraufenthalt zu gelangen.
 


Existenzgründer

Ausländischen Existenzgründern soll der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts besonders leicht gemacht werden. Jedoch soll der Geschäftsgründer verpflichtet sein, die Umsetzung der Geschäftsidee kontrollieren zu lassen und das Projekt auch kurzfristig in Angriff zu nehmen.


Die Aussichten

Zunächst werden auf der Basis des Berichtes zahlreiche Gesetzgebungsaufträge und Gesetzesänderungen erwartet, die die auf Basis des Berichts getroffene politische Grundentscheidung in einem neuen Zuwanderungsgesetz umsetzen. Betroffen sind aber auch bereits geltende Gesetze wie das Ausländerrecht, das Gesellschafts- und das Steuerrecht, sowie die Europarechtlichen Vorgaben. Vor allem wird das neue Zuwanderungsrecht aber Auswirkungen auf die Rechtspraxis und Rechtsanwendung des bisher zwar noch nicht in einem Gesetz formulierten aber gleichwohl praktizierten Zuwanderungsrechts haben.
 


Weitere Informationen und Auskünfte

Die Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner für konkrete Fragen zur Immigration sind:

Sonja Ludwig (Rechtsanwältin)

Eschenallee 22, 14050 Berlin
Tel: 0049 (0) 30 3000 760 0
Fax: 0049 (0) 30 3000 760 33
e-mail: kanzlei@dr-hoek.de

Kanzlei Dr.Hök

Die Kanzlei versteht sich als Ansprechpartner für Einwanderungsfragen aus wirtschaftlichen Gründen. Von Fragen zum Asylrecht und zum Flüchtlingsrecht bitten wir Abstand zu nehmen.