TAGUNG
ZUM THEMA E-COMMERZ, VERBRAUCHERSCHUTZ UND WETTBEWERBSRECHT(2001)
VERBRAUCHERSCHUTZ AUS SICHT EINES
GESCHÄFTSMANNES
Dr. iur. Mehmet KÖKSAL
1. Im Allgemeinen
Das türk. VSG trat am 8.9.1995 in Kraft. Mit dem Gesetz wollte der Gesetzgeber
auftrumpfen gegen die bis dahin herrschenden Missstände und die Verbraucher
massiv schützen. In manchen Bereichen verlor er jedoch den Maßstab, wodurch
auch die Objektivität der Gesetzgebung verloren gegangen ist. Eine
Systematisierung des erfassten Themen ist auch nicht gegeben. Die
Überschriften im VSG können wir in fünf Kategorien sammeln: Definitionen,
Schutz und Aufklärung des Verbrauchers, Rechtsgeschäfte im Sinne des Gesetzes
und Maßnahmen.
Die Begriffe wie „Verbraucher", „Verkäufer", „Produzent - Hersteller" wurden
definiert. Ein wichtiger Begriff wurde jedoch nicht beschrieben, nämlich
„Verbrauchergeschäfte.". Dies ist für das türk. VSG sehr wichtig, weil auch
juristische Personen Verbraucher im Sinne des türk. VSG werden können. Der
gesetzliche Begriff des Verbrauchers macht in so weit auch die
handelsrechtliche Vermutung streitig, dass jedes Geschäft eines Handelsmannes
ein Rechtsgeschäft i.S. des türk. HGB bildet, und die handelsrechtliche
Vorschriften vorzüglich angewendet werden. Aus der Definition des Verbrauchers
und Nichtdefinition des Begriff der „Verbrauchergeschäfte" entsteht die Frage:
welche Geschäfte einer juristischen Person des Handelsrechtes sind
handelsrechtliche bzw. welche Vorschriften werden auf welche Geschäfte einer
juristischen Person angewendet?
Das vorliegende Buch
"Tagung zum Thema E-Kommerz, Verbraucherschutz und
Wettbewerbsrecht (2001)"
kann gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 € über die Kanzlei
Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen bezogen werden.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Eschenallee 22
14050 Berlin
Tel: 00 49 (0) 30 3000 760 0
Fax: 00 49 (0) 3000 760 33
e-mail: kanzlei@dr-hoek.de
Aktualisiert: Februar 2002 |