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Juristisches Internet Journal
Herausgeber: Dr.Hök/Prehm
Euro-Flag 14. Jahrgang Berlin September 2023

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Der Faktor Recht

Ordnungsfaktor, Sicherheitsfaktor, Kostenfaktor

Von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök, Berlin
Lehrbeauftragter an der FHTW, Berlin


* * *
 

Das geltende Recht ist Ordnungsfaktor, Sicherheitsfaktor und Kostenfaktor. Die drei Faktoren bilden einen Rahmen. Gerechtigkeit fordern, Recht haben, Recht erhalten und Recht durchsetzen sind Aussagen, die im Lichte der drei Faktoren Gehalt erlangen.

1. Ordnungsfaktor

Gesetztes Recht, Gewohnheitsrecht, Richterrecht, Bräuche und Sitten sind latent vorhandene Ordnungsfaktoren. Die Regeln ordnen das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zwischen Mieter und Vermieter, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, zwischen Kontoinhaber und Bank, zwischen Dozent und Student, zwischen Student und Fakultät, zwischen Eigentümer und Besitzer, zwischen den Verkehrsteilnehmern, zwischen Staat und Verkehrsteilnehmern, zwischen Inländern und Ausländern, zwischen Mann und Frau, zwischen Eltern und Kind etc.
Im Rahmen dieser Ordnung können die Menschen gestaltend eingreifen, etwa in dem sie Verträge schließen, die ihre Rechtsbeziehungen regeln. Vermietung, Verpachtung, Bauen, Altbauten sanieren und modernisieren, Grundstücke kaufen, sie beleihen, sie in Wohnungseigentum aufteilen, etc. geschieht im Rahmen rechtlicher Vorschriften. Die Regelungen bestimmen über das Zustandekommen von Verträgen, ihre Wirksamkeit, ihre Auflösung, über Haftungsfolgen und vieles anderes mehr. Die Beteiligten können sie teilweise modifizieren und sie ändern oder ergänzen.
 

2. Sicherheitsfaktor

Indem rechtliche Regeln Rechtsverhältnisse ordnen, schaffen sie für die Beteiligten Sicherheit in Form von Verläßlichkeit. Jedermann kann sich auf die rechtlichen Regeln berufen, wenn auch nicht immer für sich klageweise in Anspruch nehmen.
Bsp:
Das Recht auf Arbeit ist Zielvorstellung. Es regelt keinen Anspruch des Arbeitnehmers gegen jeden Arbeitgeber.
Sicherheitsabstände (Bauwich, Abstandsflächen) aus dem öffentlichen Baurecht, die aufgrund bestimmter gesetzlicher Regeln im Interesse des Nachbarschutzes oder feuerpolizeilicher Interessen bestehen, kann nur der Eigentümer des Nachbargrundstückes geltend machen, nicht etwa auch der Mieter.
Die Verläßlichkeit rechtlicher Regeln ist von hohem wirtschaftlichem Wert. Der Bauunternehmer kann sich darauf verlassen, daß er gegen den Bauherrn eine Bauhandwerkersicherungshypothek durchsetzen kann, was ihn gegen das Insolvenzrisiko absichert und ihn kreditwürdiger macht. Der Mietvertrag schafft die Sicherheit für den Mieter, daß der Vermieter Mängel abstellen muß. Der Mieter weiß, daß ihn bauliche Mängel kostenmäßig nicht treffen. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber auf seinen Lohn in Anspruch nehmen, der Arbeitgeber kann den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers verlangen.
 

3. Kostenfaktor

Das Recht stellt aber auch einen Kostenfaktor dar. Die Unübersichtlichkeit des Rechts macht Beratung erforderlich, die Geld kostet. Mit der Abschaffung des Faustrechtes und der Einführung des Zivilprozesses als Mittel zur Durchsetzung von Ansprüchen, Forderungen und Rechten verursacht die Durchsetzung von Positionen Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und zeitbedingte Kosten (z.B. Aufwand für Zwischenfinanzierungszinsen). Vermehrte Risiken aus der Haftungsrechtsprechung müssen durch Versicherungen gedeckt werden, die Kosten verursachen. Höhere Anforderungen an den Vermieter wälzt dieser über die Miete ab. Das Verbraucherinsolvenzverfahren reduziert die Kreditfähigkeit der Kleinunternehmer, weil z.B. die sicherungsweise Abtretung von Forderungsbeständen dem Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch bedingt stand hält und der Insolvenzverwalter Kosten verursacht.

 


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