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Anwaltschaft
kreiert "Neue Formen der Dienstleistung"
Von Rechtsanwalt
Dr. Götz-Sebastian Hök und
Dipl.-Ing. Karl Prehm, Berlin
Die Dienstleistungsgesellschaft
macht auch vor dem Anwaltsstand nicht halt. Die Rechtsanwaltschaft steht
in Konkurrenz zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern
und anderen Beratern. Jahr um Jahr sieht sich die mittelständige
Anwaltschaft verstärkt auf das Gebiet der Prozeßführung verdrängt, das
zwar zu ihren Domänen zählt, sie aber nicht ausfüllt, denn die
prozeßvermeidende Beratung und die Gestaltung von Rechtsverhältnissen
gehört im Grunde zum ureigenen Arbeitsgebiet der Anwaltschaft. In
Frankreich und Belgien haben sich deshalb Rechtsanwälte und Mitglieder
anderer rechtsberatender Berufe mit verschiedenen Interessengebieten,
Tätigkeitsschwerpunkten und Spezialisierungen auf dem Gebiet des
Wirtschaftsrechts in der "Interjuris Audit Europäischen Wirtschaftlichen
Interessenvereingung" (EWIV) mit Sitz Paris zusammengeschlossen und sich
als Gruppe bei dem "Institut Francais des Auditeurs Internes"
weitergebildet. Als berufsrechtlich selbständige Mitglieder der
Interessenvereinigung untersuchen sie heute - mit einem gemeinsamen
Auftrag - Unternehmen mit den Zielstellungen,
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Überprüfung des Unternehmens und
seiner Geschäftstätigkeit auf die Vereinbarkeit mit Recht und Gesetz |
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Aufdeckung der
rechtlichen Risiken, die sich aus der bestehenden Verfassung des
Unternehmens und seiner Geschäftspraxis ergeben |
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Erarbeitung von
Vorschlägen, wie die Unternehmsorganisation und die Geschäftspraxis
des Unternehmens in rechtlicher Hinsicht und mit Blick auf Effizienz
und Ergebnissteigerung verbessert werden können |
Auf dem Weg dahin prüfen die
Auditeure das gesamte Vertragswerk des Unternehmens (von den
Arbeitsverträgen, über die Gesellschaftsatzung und das Kartellrecht bis
hin zu den Versicherungsverträgen), analysieren den Inhalt, befragen die
Unternehmensleitung und Mitarbeiter des Unternehmens und erstellen zum
Schluß einen Befund, der die positiven Aspekte hervorhebt, die
Schwachpunkte aufdeckt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Der Bericht
wird zunächst mündlich gegeben und anschließend schriftlich erstattet. Er
ermöglicht es den untersuchten Unternehmen, die Kritik abzuarbeiten und
Stärken auszubauen.
Den Auditeuren gelingt es andererseits ihr gesamtes Fachwissen gebündelt
und übergreifend zum Wohle des Mandanten anzuwenden, ohne ihre berufliche
und berufsrechtliche Selbständigkeit aufzugeben.
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