Anwaltschaft kreiert
"Neue Formen der Dienstleistung"
Von Rechtsanwalt
Dr.
Götz-Sebastian Hök und
Dipl.-Ing. Karl
Prehm, Berlin
Die Dienstleistungsgesellschaft macht
auch vor dem Anwaltsstand nicht halt. Die Rechtsanwaltschaft steht in
Konkurrenz zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und
anderen Beratern. Jahr um Jahr sieht sich die mittelständige Anwaltschaft
verstärkt auf das Gebiet der Prozeßführung verdrängt, das zwar zu ihren
Domänen zählt, sie aber nicht ausfüllt, denn die prozeßvermeidende Beratung
und die Gestaltung von Rechtsverhältnissen gehört im Grunde zum ureigenen
Arbeitsgebiet der Anwaltschaft. In Frankreich und Belgien haben sich deshalb
Rechtsanwälte und Mitglieder anderer rechtsberatender Berufe mit verschiedenen
Interessengebieten, Tätigkeitsschwerpunkten und Spezialisierungen auf dem
Gebiet des Wirtschaftsrechts in der "Interjuris Audit Europäischen
Wirtschaftlichen Interessenvereingung" (EWIV) mit Sitz Paris
zusammengeschlossen und sich als Gruppe bei dem "Institut Francais des
Auditeurs Internes" weitergebildet. Als berufsrechtlich selbständige
Mitglieder der Interessenvereinigung untersuchen sie heute - mit einem
gemeinsamen Auftrag - Unternehmen mit den Zielstellungen,
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Überprüfung des
Unternehmens und seiner Geschäftstätigkeit auf die Vereinbarkeit mit Recht
und Gesetz |
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Aufdeckung der
rechtlichen Risiken, die sich aus der bestehenden Verfassung des
Unternehmens und seiner Geschäftspraxis ergeben |
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Erarbeitung von
Vorschlägen, wie die Unternehmsorganisation und die Geschäftspraxis des
Unternehmens in rechtlicher Hinsicht und mit Blick auf Effizienz und
Ergebnissteigerung verbessert werden können |
Auf dem Weg dahin prüfen die Auditeure
das gesamte Vertragswerk des Unternehmens (von den Arbeitsverträgen, über die
Gesellschaftsatzung und das Kartellrecht bis hin zu den
Versicherungsverträgen), analysieren den Inhalt, befragen die
Unternehmensleitung und Mitarbeiter des Unternehmens und erstellen zum Schluß
einen Befund, der die positiven Aspekte hervorhebt, die Schwachpunkte aufdeckt
und Lösungsvorschläge unterbreitet. Der Bericht wird zunächst mündlich gegeben
und anschließend schriftlich erstattet. Er ermöglicht es den untersuchten
Unternehmen, die Kritik abzuarbeiten und Stärken auszubauen.
Den Auditeuren gelingt es andererseits ihr gesamtes Fachwissen gebündelt und
übergreifend zum Wohle des Mandanten anzuwenden, ohne ihre berufliche und
berufsrechtliche Selbständigkeit aufzugeben.
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