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Juristisches Internet Journal
Herausgeber: Dr.Hök/Prehm
Euro-Flag 14. Jahrgang Berlin September 2023

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Doch kein fliegender Gerichtsstand bei Internetwettbewerbsstreitigkeiten?

Beitrag von Rechtsanwalt Tim Geißler

* * *


 

Bisher galt die Auffassung, daß Wettbewerbsverstöße, die über das Internet stattfinden gerichtlich überall dort verfolgt werden können, wo der Verstoß über das Internet wahrgenommen werden konnte. Die prozessualen Vorschriften der § 24 UWG und 

§ 32 ZPO wurden hier recht großzügig ausgelegt und es galt jeweils als Gerichtsstand der entsprechende Begehungsort. 

Das OLG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.02.2000 (AZ: 2 U 139/99 rechtskräftig) nunmehr entschieden, daß diese Praxis nicht uneingeschränkt gilt.

Die Zulässigkeit einer gerichtlichen Inanspruchnahme sei örtlich auf solche Gebiete beschränkt, in denen sich die Verletzungshandlung bestimmungsgemäß auswirken soll. 

Unter dem Gesichtspunkt dieser Entscheidung wird man nunmehr prüfen müssen und auch im Rahmen einer Klage dazu vortragen müssen, aus welchem Grund die Werbung gerade an dem Klageort bestimmungsgemäß wahrgenommen werden sollte. 

Als Konsequenz für die Praxis ergibt sich hieraus wohl folgendes:

Die herrschende Meinung der Literatur und der Gerichte geht bei Wettbewerbsverstößen, die im Internet begangen werden davon aus, daß diese in der Bundesrepublik vor jedem Deutschen Gericht verfolgt werden können (Ort der Begehung). Die freie Wählbarkeit des Gerichtsstandes bleibt an sich aufrechterhalten. Allerdings muß der entsprechende Wettbewerbsverstoß auf einer Internetseite dahingehend analysiert werden, an welchen
Empfängerkreis sich die Seite textlich und inhaltlich richtet. Es wird somit eine Einengung des entsprechenden Marktes herbeigeführt. Vorsicht ist geboten, bei solchen Seiten die Disclamer benutzen um bestimmte Adressaten (örtlicher oder sachlicher Natur) auszuschließen oder der Vertrieb von Waren an bestimmte Personenkreise ausgeschlossen wird.  
Die Darlegungslast im Fall eines Prozesses wird hierdurch erhöht.   

Wuppertal, den 13.10.2000

Copyright ã Tim Geißler, Panke und Partner
 
 

Tim Geißler
Rechtsanwalt
Panke und Partner
Rechtsanwälte GbR
Morianstraße 3
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Tel: 0202 / 4969900
Fax: 0202 / 4969901
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