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VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN DER GERICHTE
DER MITGLIEDSTAATEN DER
EUROPÄISCHEN UNION IN IRLAND
INKASSOVERFAHREN IN IRLAND
Duncan Grehan & Partners Solicitors
| 1. |
Erkennt Ihr Land Urteile, die von ausländischen
Gerichten gefällt wurden an und erlaubt es die Vollstreckung solcher
Urteile?
Ja. Die Brüsseler Konvention von 1968 wurde in Irland durch den
"Enforcement of Judgements (European Communities) Act 1988" ausgeführt. |
| 2. |
Wie betreibt der ausländische Gläubiger
das Vollstreckungsverfahren in Irland? Welche Dokumente muß der Gläubiger
vorlegen?
Der beste Weg ist, wenn der Anwalt des Gläubigers einen irischen
Anwalt konsultiert. Das Hauptthema, über das Beweis zu erheben ist,
ist, daß die Dokumente dem Schuldner richtig zugestellt wurden. Diese
Dokumente beinhalten die Klageerhebung und alle Gerichtsbeschlüsse,
einschließlich der Kostenbeschlüsse, die Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens
sind. Der richtigen Zustellung der Dokumente wird von den irischen Gerichten
große Beachtung entgegengebracht. Richtige Zustellung bedeutet Zustellung
in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes, in dem das Urteil
ergangen ist. Manchmal sind die irischen Gerichte an der Vorbereitung der
Zustellung der ausländischen Gerichtsdokumente an den in Irland wohnhaften
Schuldner beteiligt. Dies ist der Fall, wenn sich der ausländische
Gläubiger entschließt, die Zustellung unter Benutzung des Verfahrens
der Den Haag Konvention über die Auslandszustellung von gerichtlichen
und außergerichtlichen Dokumenten zu bewirken. Die Liste von Dokumenten,
die der Gläubiger vorlegen muß, ist von Fall zu Fall verschieden.
Im Allgemeinen wird sie die ausländische gerichtliche Entscheidung
sowie eine englische Übersetzung hiervon enthalten. Die gerichtliche
Entscheidung wird unter normalen Umständen als rechtswirksam und vollstreckbar
gekennzeichnet sein müssen. Die Tatsache, daß die gerichtliche
Entscheidung zusammen mit den Einzelheiten der Zustellung zugestellt wurde,
wird normalerweise auf den Dokumenten vermerkt sein. |
| 3. |
Wie hoch sind die Gerichtskosten und die
Anwaltsgebühren für das Hauptverfahren und das Vollstreckungsverfahren
in Irland?
Die Anwaltsgebühren sind Vertragsangelegenheit. Sie sind nicht
gesetzlich festgelegt. Normalerweise wird ein Anwalt seine Gebühren
an der Zeit, die er mit der Sache befaßt ist, den Fähigkeiten
und der Verantwortung, die die Angelegenheit mit sich bringt, dem Spezialwissen,der
Komplexität, der Wichtigkeit oder Schwierigkeit und Dringlichkeit
der aufgetretenen Fragen, der Höhe des Wertes des darin verwickelten
Geldes oder Eigentums, der Anzahl und Wichtigkeit der geprüften Dokumente
und dem Ort, den Umständen und der Sprache in denen das Geschäft
oder ein Teil davon abgewickelt wird, orientieren. Dies alles sind Fragen,
die wir uns stellen, wenn wir mit unseren Klienten die Anwaltsgebühren
vereinbaren. Dies sind auch die Punkte, die das Gericht beachtet, wenn
es Streitigkeiten zwischen Klient und Anwalt über die Höhe des
Honorars entscheidet. Die Gerichtskosten sind fest und durch öffentliches
Recht bestimmt. Die Urkundengebühr auf den Antrag an das Gericht kann
normalerweise begrenzt werden auf IR£7,-- oder Einheiten von IR£7,--
für jede eidesstattliche Versicherung, die den Antrag unterstützt.
Sobald das Urteil durch die "Enforcement Order" für rechtskräftig
erklärt wurde, wird eine weitere Urkundengebühr für die
Erteilung einer Vollstreckungsklausel (Execution Order) fällig.
Diese Gebühr beträgt ungefähr IR£40,--. |
| 4. |
Wer zahlt die Anwalts- und Gerichtskosten?
Ist die Partei, die den Rechtsstreit verliert verpflichtet, die Kosten
zu tragen?
Das ausländische Gericht muß über alle Angelegenheiten
entscheiden, die die Gebühren betreffenden, die dem Gläubiger
dabei entstanden sind, daß er seine Forderung gegen den Schuldner,
der nunmehr in Irland wohnhaft ist, gerichtlich durchsetzen mußte.
Es ist möglich, als Teil des Antrags auf Erklärung der Rechtskraft,
eine "Enforcement Order" zu erlangen, um die entstandenen ausländischen
Kosten beizutreiben. Die Zinsen auf solche Kosten können auch durch
die "Enforcement Order" gesichert werden. Die Kosten, die dem Gläubiger
dadurch entstehen, daß er einen Anwalt in Irland beauftragt, eine
"Enforcement
Order" zu erlangen, werden normalerweise im Wege des Antrags des irischen
Anwalts auf Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Gericht
beigetrieben. Das Gericht hat freies Ermessen in allen Fragen, die die
Kosten betreffen. Normalerweise wir das Gericht den Schuldner anweisen,
alle Kosten für den Antrag an das Gericht zu tragen. Anträge
an den irischen High Court auf Erteilung einer "Order of Enforcement"
werden ex parte gemacht, das heißt ohne Benachrichtigung des
Schuldners. Es stellt sich daher nicht die Frage, ob der Schuldner den
Rechtsstreit verliert oder nicht. Der Schuldner hat den Rechtsstreit bereits
verloren, als das Verfahren vor dem ausländischen Gericht anhängig
war und dieses seine Entscheidung erließ. |
| 5. |
Wer zahlt die Vollstreckungskosten?
Die Kosten für die Vollstreckung werden normalerweise vom Gläubiger
gezahlt, obgleich er berechtigt ist, die Kosten vom Schuldner ersetzt zu
verlangen. Bestimmte Kosten, z.B. die Kosten für den Gerichtsvollzieher
können vom Vollstreckungsschuldner beigetrieben werden. |
| 6. |
Wieviel Zeit nimmt das Hauptverfahren in
Anspruch? |
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Die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer
"Order
of Enforcement" für ein ausländisches Urteil dauert generell
ungefähr zwei Monate vom Tage der Antragstellung bis zu dem Tag, an
dem er bewilligt wird. Die Zeitspanne ist jedoch von Fall zu Fall verschieden. |
| 7. |
Besteht die Möglichkeit eines abgekürzten
Verfahrens um Schulden beizutreiben?
Die Beitreibung von Schulden erfolgt generell im Wege des Gerichtsverfahrens.
Wenn sich der Schuldner in einem solchen Verfahren nicht verteidigt, besteht
die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlaß eines Urteils im abgekürzten
Verfahren zu stellen.
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| 8. |
Wie lange dauert das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren?
Der Gläubiger sollte mit zwei Monaten vom Tage der Beauftragung
eines irischen Anwalts bis zum Erlaß der Entscheidung rechnen. Weiterhin
sollte der Gläubiger mit weiteren 2 – 3 Monaten für das Vollstreckungsverfahren
rechnen und dabei bedenken, daß der Schuldner vom Zeitpunkt der Zustellung
der "Enforcement Order" einen Monat Zeit hat, in dem er ein Rechtsmittel
einlegen kann, während dem die Vollstreckbarkeit der Entscheidung
normalerweise unterbrochen ist. |
| 9. |
Welche Arten der Vollstreckung existieren?
Welche Methoden der Vollstreckung werden bevorzugt?
Die Methoden der Zwangsvollstreckung die gewählt werden hängen
von dem Umständen des Einzelfalls ab. Sie hängen z.B. davon ab,
ob es sich beim Schuldner um eine Privatperson oder eine Gesellschaft handelt.
Die Reichweite der Vollstreckungsoptionen beinhalten:
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Den Konkurs einer Privatperson
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Die Liquidation einer juristischen Person
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Die Vollstreckung eines Urteils durch einen vom Gericht ernannten Gerichtsvollzieher
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Die Veröffentlichung des Urteils in Wirtschaftsmagazinen
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Die Eintragung des Urteils als Zwangshypothek
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| 10. |
Wie lange dauert das Vollstreckungsverfahren?
Dies hängt von der ausgewählten Vollstreckungsmethode ab.
Die Publikation erfolgt über Nacht. Die Liquidation kann Monate dauern,
während das Konkursverfahren Jahr dauern kann. |
| 11. |
Was kann der Gläubiger tun, wenn die
Vollstreckung erfolglos verläuft?
In den meisten Fällen schreibt der Gläubiger die Forderung
ab. Das Urteil bleibt 12 Jahr lang gültig und kann erneuert werden. |
| 12. |
Was kann im Falle des Konkurses des Schuldners
getan werden?
Wenn der Schuldner eine Privatperson ist und in Konkurs geht, dann hat
die Forderung des Gläubigers keinen Vorrang vor den anderen ungesicherten
Forderungen. Die Forderung des Gläubigers sollte trotzdem beim Konkursverwalter
angemeldet werden. Wenn der Schuldner eine Gesellschaft ist und in Liquidation
fällt, so sollte der Gläubiger auch in diesem Fall seinen Anspruch
beim Liquidator anmelden. |
| 13. |
Duncan Grehan & Partners wurden 1984
gegründet. Seither haben wir für ausländische Gläubiger,
die in Irland Handel betreiben, Inkassoüberprüfungen vorgenommen.
Wir haben ein direktes Forderungsregister und eine Abteilung innerhalb
unserer Kanzlei, die sich exklusiv mit dieser Arbeit befaßt. Wir
würden uns freuen, Ihnen in der Zukunft behilflich zu sein.
Sie können uns erreichen unter |
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Duncan Grehan & Partners Solicitors
Gainsboro House
24 Suffolk Street
Dublin 2
Ireland
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Fax: ++ 353 – 1 – 677 90 76
E-Mail: mail@duncangrehan.com
http://www.duncangrehan.com
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