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VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN DER GERICHTE
DER MITGLIEDSTAATEN DER
EUROPÄISCHEN UNION IN IRLAND
INKASSOVERFAHREN IN IRLAND
Duncan Grehan &
Partners Solicitors
1. |
Erkennt Ihr Land Urteile, die von ausländischen
Gerichten gefällt wurden an und erlaubt es die Vollstreckung solcher
Urteile?
Ja. Die Brüsseler Konvention von 1968 wurde in
Irland durch den "Enforcement of Judgements (European Communities) Act
1988" ausgeführt. |
2. |
Wie betreibt der ausländische Gläubiger das
Vollstreckungsverfahren in Irland? Welche Dokumente muß der Gläubiger
vorlegen?
Der beste Weg ist, wenn der Anwalt
des Gläubigers einen irischen Anwalt konsultiert. Das Hauptthema, über das
Beweis zu erheben ist, ist, daß die Dokumente dem Schuldner richtig
zugestellt wurden. Diese Dokumente beinhalten die Klageerhebung und alle
Gerichtsbeschlüsse, einschließlich der Kostenbeschlüsse, die Gegenstand
des Vollstreckungsverfahrens sind. Der richtigen Zustellung der Dokumente
wird von den irischen Gerichten große Beachtung entgegengebracht. Richtige
Zustellung bedeutet Zustellung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des
Landes, in dem das Urteil ergangen ist. Manchmal sind die irischen
Gerichte an der Vorbereitung der Zustellung der ausländischen
Gerichtsdokumente an den in Irland wohnhaften Schuldner beteiligt. Dies
ist der Fall, wenn sich der ausländische Gläubiger entschließt, die
Zustellung unter Benutzung des Verfahrens der Den Haag Konvention über die
Auslandszustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Dokumenten zu
bewirken. Die Liste von Dokumenten, die der Gläubiger vorlegen muß, ist
von Fall zu Fall verschieden. Im Allgemeinen wird sie die ausländische
gerichtliche Entscheidung sowie eine englische Übersetzung hiervon
enthalten. Die gerichtliche Entscheidung wird unter normalen Umständen als
rechtswirksam und vollstreckbar gekennzeichnet sein müssen. Die Tatsache,
daß die gerichtliche Entscheidung zusammen mit den Einzelheiten der
Zustellung zugestellt wurde, wird normalerweise auf den Dokumenten
vermerkt sein. |
3. |
Wie hoch sind die Gerichtskosten und die
Anwaltsgebühren für das Hauptverfahren und das Vollstreckungsverfahren in
Irland?
Die Anwaltsgebühren sind
Vertragsangelegenheit. Sie sind nicht gesetzlich festgelegt. Normalerweise
wird ein Anwalt seine Gebühren an der Zeit, die er mit der Sache befaßt
ist, den Fähigkeiten und der Verantwortung, die die Angelegenheit mit sich
bringt, dem Spezialwissen,der Komplexität, der Wichtigkeit oder
Schwierigkeit und Dringlichkeit der aufgetretenen Fragen, der Höhe des
Wertes des darin verwickelten Geldes oder Eigentums, der Anzahl und
Wichtigkeit der geprüften Dokumente und dem Ort, den Umständen und der
Sprache in denen das Geschäft oder ein Teil davon abgewickelt wird,
orientieren. Dies alles sind Fragen, die wir uns stellen, wenn wir mit
unseren Klienten die Anwaltsgebühren vereinbaren. Dies sind auch die
Punkte, die das Gericht beachtet, wenn es Streitigkeiten zwischen Klient
und Anwalt über die Höhe des Honorars entscheidet. Die Gerichtskosten sind
fest und durch öffentliches Recht bestimmt. Die Urkundengebühr auf den
Antrag an das Gericht kann normalerweise begrenzt werden auf IR£7,-- oder
Einheiten von IR£7,-- für jede eidesstattliche Versicherung, die den
Antrag unterstützt. Sobald das Urteil durch die "Enforcement Order"
für rechtskräftig erklärt wurde, wird eine weitere Urkundengebühr für die
Erteilung einer Vollstreckungsklausel (Execution Order) fällig.
Diese Gebühr beträgt ungefähr IR£40,--. |
4. |
Wer zahlt die Anwalts- und Gerichtskosten? Ist die
Partei, die den Rechtsstreit verliert verpflichtet, die Kosten zu tragen?
Das ausländische Gericht muß über
alle Angelegenheiten entscheiden, die die Gebühren betreffenden, die dem
Gläubiger dabei entstanden sind, daß er seine Forderung gegen den
Schuldner, der nunmehr in Irland wohnhaft ist, gerichtlich durchsetzen
mußte. Es ist möglich, als Teil des Antrags auf Erklärung der Rechtskraft,
eine "Enforcement Order" zu erlangen, um die entstandenen
ausländischen Kosten beizutreiben. Die Zinsen auf solche Kosten können
auch durch die "Enforcement Order" gesichert werden. Die Kosten,
die dem Gläubiger dadurch entstehen, daß er einen Anwalt in Irland
beauftragt, eine "Enforcement Order" zu erlangen, werden
normalerweise im Wege des Antrags des irischen Anwalts auf Erlaß eines
Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Gericht beigetrieben. Das Gericht
hat freies Ermessen in allen Fragen, die die Kosten betreffen.
Normalerweise wir das Gericht den Schuldner anweisen, alle Kosten für den
Antrag an das Gericht zu tragen. Anträge an den irischen High Court auf
Erteilung einer "Order of Enforcement" werden ex parte
gemacht, das heißt ohne Benachrichtigung des Schuldners. Es stellt sich
daher nicht die Frage, ob der Schuldner den Rechtsstreit verliert oder
nicht. Der Schuldner hat den Rechtsstreit bereits verloren, als das
Verfahren vor dem ausländischen Gericht anhängig war und dieses seine
Entscheidung erließ. |
5. |
Wer zahlt die Vollstreckungskosten?
Die Kosten für die Vollstreckung
werden normalerweise vom Gläubiger gezahlt, obgleich er berechtigt ist,
die Kosten vom Schuldner ersetzt zu verlangen. Bestimmte Kosten, z.B. die
Kosten für den Gerichtsvollzieher können vom Vollstreckungsschuldner
beigetrieben werden. |
6. |
Wieviel Zeit nimmt das Hauptverfahren in Anspruch? |
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Die Bearbeitung des Antrags auf
Erteilung einer "Order of Enforcement" für ein ausländisches Urteil
dauert generell ungefähr zwei Monate vom Tage der Antragstellung bis zu
dem Tag, an dem er bewilligt wird. Die Zeitspanne ist jedoch von Fall zu
Fall verschieden. |
7. |
Besteht die Möglichkeit eines abgekürzten
Verfahrens um Schulden beizutreiben?
Die Beitreibung von Schulden
erfolgt generell im Wege des Gerichtsverfahrens. Wenn sich der Schuldner
in einem solchen Verfahren nicht verteidigt, besteht die Möglichkeit,
einen Antrag auf Erlaß eines Urteils im abgekürzten Verfahren zu stellen.
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8. |
Wie lange dauert das Anerkennungs- und
Vollstreckungsverfahren?
Der Gläubiger sollte mit zwei
Monaten vom Tage der Beauftragung eines irischen Anwalts bis zum Erlaß der
Entscheidung rechnen. Weiterhin sollte der Gläubiger mit weiteren 2 – 3
Monaten für das Vollstreckungsverfahren rechnen und dabei bedenken, daß
der Schuldner vom Zeitpunkt der Zustellung der "Enforcement Order"
einen Monat Zeit hat, in dem er ein Rechtsmittel einlegen kann, während
dem die Vollstreckbarkeit der Entscheidung normalerweise unterbrochen
ist. |
9. |
Welche Arten der Vollstreckung existieren? Welche
Methoden der Vollstreckung werden bevorzugt?
Die Methoden der
Zwangsvollstreckung die gewählt werden hängen von dem Umständen des
Einzelfalls ab. Sie hängen z.B. davon ab, ob es sich beim Schuldner um
eine Privatperson oder eine Gesellschaft handelt. Die Reichweite der
Vollstreckungsoptionen beinhalten:
- Den Konkurs einer Privatperson
- Die Liquidation einer juristischen Person
- Die Vollstreckung eines Urteils durch einen vom
Gericht ernannten Gerichtsvollzieher
- Die Veröffentlichung des Urteils in
Wirtschaftsmagazinen
- Die Eintragung des Urteils als Zwangshypothek
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10. |
Wie lange dauert das Vollstreckungsverfahren?
Dies hängt von der ausgewählten
Vollstreckungsmethode ab. Die Publikation erfolgt über Nacht. Die
Liquidation kann Monate dauern, während das Konkursverfahren Jahr dauern
kann. |
11. |
Was kann der Gläubiger tun, wenn die Vollstreckung
erfolglos verläuft?
In den meisten Fällen schreibt der
Gläubiger die Forderung ab. Das Urteil bleibt 12 Jahr lang gültig und kann
erneuert werden. |
12. |
Was kann im Falle des Konkurses des Schuldners
getan werden?
Wenn der Schuldner eine
Privatperson ist und in Konkurs geht, dann hat die Forderung des
Gläubigers keinen Vorrang vor den anderen ungesicherten Forderungen. Die
Forderung des Gläubigers sollte trotzdem beim Konkursverwalter angemeldet
werden. Wenn der Schuldner eine Gesellschaft ist und in Liquidation fällt,
so sollte der Gläubiger auch in diesem Fall seinen Anspruch beim
Liquidator anmelden. |
13. |
Duncan Grehan & Partners
wurden 1984 gegründet. Seither haben wir für ausländische Gläubiger, die
in Irland Handel betreiben, Inkassoüberprüfungen vorgenommen. Wir haben
ein direktes Forderungsregister und eine Abteilung innerhalb unserer
Kanzlei, die sich exklusiv mit dieser Arbeit befaßt. Wir würden uns
freuen, Ihnen in der Zukunft behilflich zu sein.
Sie können uns erreichen unter |
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Duncan Grehan & Partners Solicitors
Gainsboro House
24 Suffolk Street
Dublin 2
Ireland
Phone: ++ 353 – 1 – 677 90 78
Fax: ++ 353 – 1 – 677 90 76
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http://www.duncangrehan.com
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