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Aus der Residenz des Rechts

 
* * *

Mitgeteilt von Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof Dr. Dr. Gross

Leitsätze zur Veröffentlichung vorgesehener und noch unveröffentlichter BGH-Entscheidungen, zusammengestellt von unserem EUROJURIS-Ehrenmitglied
Dr. Dr. Norbert Gross, Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

 

1. BGH-Urt vom 28.01.1999 – I ZR 178/96 – Altberliner

  1. Für die Annahme der Unterscheidungskraft einer Unternehmensbezeichnung von Hause aus reicht schon, daß ein bestimmter beschreibender Inhalt der Bezeichnung nicht festzustellen ist; eine besondere Originalität, etwa durch eigenartige Wortbildung oder eine sonstige Heraushebung aus der Umgangssprache ist hierfür nicht Voraussetzung.

  2. Zur Frage der tatsächlichen Voraussetzungen für ein zukünftiges Freihaltungsbedürfnis an dem Bestandteil einer Unternehmensbezeichnung.

2. BGH-Urteil 11.01.1999 – II ZR 170/98 – zu BGB § 158; GmbHG § 55

  1. Aus dem mit einer GmbH geschlossenen Vertrag zur Übernahme einer Stammeinlage auf erhöhtes Kapital besteht kein Erfüllungsanspruch des Übernehmers auf Verschaffung der Mitgliedschaft.

  2. Das Verstreichen eines in der Übernahmeerklärung (§ 55 Abs. 1 GmbHG) bestimmten Termins für die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister führt entspr. § 158 Abs. 2 BGB zur Beendigung auch des Übernahmevertrages.

  3. Hat die GmbH das Scheitern einer Kapitalerhöhung zu vertreten, steht dem Übernehmer kein auf das positive Interesse gerichteter Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Übernahmevertrages zu.

3. BGH-Urteil vom 08.02.1999 – II ZR 261/97- ZPO §§ 139, 156, 278 Abs. 3

  1. Weist das Berufungsgericht eine Partei erstmals und für diese überraschend in der (letzten) mündlichen Verhandlung auf aus seiner Sicht fehlendes Vorbringen hin, so kann es von ihr jedenfalls zu geraume Zeit zurückliegenden Vergängen keinen sofortigen detaillierten Sachvortrag und Beweisantritt verlangen.

  2. Erfolgt die Stellungnahme der darlegungsbelasteten Partei zu einem solchen späten Hinweis erst in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz und ergibt sich daraus auch die Unzulänglichkeit der bisherigen Ausübung der Hinweispflicht durch das Gericht, so ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO geboten.

4. BGH-Urteil vom 01.03.1999 – II ZR 205/98 – BGB § 242 Cc, GmbHG §§ 38 Abs. 1, 46 Nr. 5
 

Die Klage auf Feststellung, daß der Beklagte nicht mehr Geschäftsführer der klagenden GmbH ist, weil er durch einen Gesellschafterbeschluß abberufen worden ist, unterliegt im Gegensatz zur Anfechtungsklage keiner zeitlichen Beschränkung. Die Geltendmachung des Rechts aus dem Rechtsverhältnis, der Gegenstand der Feststellungsklage ist, unterliegt lediglich der Verwirkung. 

5. BGH-Urteil vom 11.03.1999 – III ZR 292/97 – zu BGB §§ 195, 676

Schadenersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines selbständigen unentgeltlichen Auskunfts- oder Beratungsvertrags verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren. 

6. BGH-Urteil vom 18.03.1999 – III ZR 93/98 – BGB §§ 138 Cf, 652

Zur Frage, ob ein Maklervertrag, betreffend die Vermittlung von Aufträgen an einen Architekten, sittenwidrig ist. 

7. BGH-Beschluß vom 25.03.1999 – III ZR 27/98 – BGB §§ 613 a, 426

Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach beim Betriebsübergang der bisherige Arbeitgeber dem neuen Arbeitgeber anteiligen Ausgleich in Geld für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub schuldet, die der neue Arbeitgeber erfüllt hat (Bestätigung vom BGH, Urteil vom 04.07.1985 – IX ZR 172/84 – NJW 1985, 2643) 

8. BGH-Urteil vom 05.02.1999 – V ZR 353/97 – BGB §§ 125, 133 B
 

Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde wirkt sich bei der Auslegung des Vereinbarten dahin aus, daß die Parteit, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (im Anschluß an BGHZ 20, 109). 

9. BGH-Urteil vom 26.02.1999 – V ZR 318/97 – BGB § 154

Haben die Vertragsparteien sich nur darüber geeinigt, daß der Kaufpreis in bestimmter Höhe durch Verrechnung erbracht werden soll, nicht auch darüber, welche der in Betracht kommenden bestrittenen Gegenforderungen zur Tilgung verwandt werden sollen, ist der Vertrag im Zweifel nicht geschlossen. 

10. BGH-Urteil vom 26.01.1999 – VI ZR 374/97 – BGB § 249 B

Zur Einstandspflicht des Schädigers für einen Schaden, wenn der Schädigungsbeitrag, für den er verantwortlich ist, nur ein Faktor in einem "Ursachenbündel" ist, das den Gesamtschaden herbeigeführt hat. 

11. BGH-Urteil vom 02.02.1999 – VI ZR 392/97 – BGB § 823 Ac, J; ZPO § 282 (Beweislast)

Wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines Erzeugnisses (hier: Torfsubstrat) eine Sache dadurch beschädigt, daß das Produkt fehlerhaft hergestellt war, so muß der Hersteller beweisen, daß ihm hinsichtlich des Mangels keine objektive Pflichtwidrigkeit oder kein Verschulden zur Last fällt. 

12. BGH-Urteil vom 02.02.1999 – VI ZR 25/98 – ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 511, Vorsicht: Haftungsträchtig

Hat der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Betragsvorstellung verlangt und hat das Gericht ihm ein Schmerzensgeld in eben dieser Höhe zuerkannt, so ist er durch das Urteil nicht beschwert und kann es nicht mit dem alleinigen Ziel eines höheren Schmerzensgeldes anfechten (im Anschluß an BGHZ 132, 341, 350 ff).

Will sich der Kläger die Möglichkeit eines Rechtsmittels offen halten, so muß er den Betrag nennen, der er auf jeden Fall zugesprochen haben will und bei dessen Unterschreitung er sich als nicht befriedigt ansehen würde. 

13. BGH-Urteil vom 09.02.1999 – VI ZR 9/98 – BGB § 826 Gi

Zu den Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gegründeten Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. 

14. BGH-Urteil vom 23.02.199 – VI ZR 76/98 – BGB § 823 Aa, ZPO § 286 B

Zu den Voraussetzungen, unter denen der Tatrichter ein Sachverständigengutachten zum Hergang eines Verkehrsunfalles einholen muß. 

15. BGH-Urteil vom 02.03.1999 – VI ZR 175/98 – Schnullerfall BGB § 823 C, Dc, M

  1. Hersteller und Vertreiber von Flaschen mit Schnullern für Kleinkinder, die den Getränkestrahl auf besonders gefährdete Zahnstellen des Kindes lenken, haben die Flaschen mit einem deutlichen Hinweis auf die beim Dauernuckeln kariogener Getränke drohenden Zahnschäden zu versehen.

  2. Ob beim Fehlen eines derartigen Warnhinweises eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß ein ausreichender Hinweis beachtet worden wäre, ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller unstreitigen, festgestellten und vom klagenden Kind selbst vorgetragenen Umstände des konkreten Falles zu beurteilen.

16. BGH-Urteil vom 16.03.1999 – VI ZR 34/98 – BGB § 276 Ca – "Gespenstersehen"

Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, wenn einem Arzt die Verletzung berufsspezifischer Sorgfaltspflichten vorgeworfen wird, weil er es versäumt hat, unverzüglich ein Computertomogramm anfertigen zu lassen, nachdem ein Patient nach einer Hydrozephalus-Operation über "Gespenstersehen" klagte. 

17. BGH-Urteil vom 21.01.1999 – VII ZR 269/97 – ZPO § 139 Abs. 1, § 278 Abs. 3

Erkennt ein Gericht, daß die Partei einen Hinweis falsch aufgenommen hat, so muß es den Hinweis präzisieren und der Partei Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. 

18. BGH-Urteil vom 25.02.1999 – VII ZR 408/97 – EGBGB 1986 Art. 28 Abs. 2, 5

Die Regelvermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB gilt auch für internationale Bauverträge. Die Baustelle ist für sich genommen kein hinreichender Umstand, der abweichend von der Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB eine engere Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB begründen könnte. 

19. BGH-Urteil vom 11.02.1999 – VII ZR 91/98 – BGB § 645 Abs. 1, § 649 Satz 2

  1. Der sich aus § 645 Abs. 1 BGB ergebende Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeit ist nach den Grundsätzen zu berechnen, die die Rechtsprechung für den Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einem gekündigten Werkvertrag entwickelt hat.

  2. Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages muß nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen. Sie kann sich aus den Umständen der Vertragsabwicklung ergeben.

  3. Die nachträgliche Bewertung der erbrachten Leistung muß den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen. Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogene Kalkulation kann im Einzelfall genügen.

20. BGH-Urteil vom 03.02.1999 – VIII ZR 14/98 – ZPO § 138

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die nicht darlegungs- und beweisbelastete Prozeßpartei Tatsachenbehauptungen der Gegenpartei substantiiert bestreiten muß. 

21. BGH-Urteil vom 10.02.1999 – VIII ZR 70/98 – BGB §§ 305, 250 S. 2

Zu den Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens.

22. BGH-Urteil vom 17.03.1999 – VIII ZR 2/98 – BGB §§ 273, 433

Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers einer mangelhaften Sache wegen der Belastung mit einer Schadenersatzforderung seines eigenen Abnehmers. 

23. BGH-Urteil vom 11.02.1999 – IX ZR 14/98 – BGB § 675

  1. Ein Rechtsanwalt handelt fahrlässig, wenn er eine Kündigungsschutzklage nur gegen eine zweite Kündigung erhebt, obwohl er Anhaltspunkte dafür hat, daß dem Mandanten möglicherweise zuvor schon einmal gekündigt worden ist. 

  2. Verletzt der Mandant schuldhaft seine Informationspflicht und wird das Informationsverschulden mit ursächlich für den letztlich durch eine anwaltliche Fehlleistung eingetretenen Schaden, kann der Schadenersatzanspruch durch Mitverschulden gemindert sein.

24. BGH-Beschluß vom 24.02.1999 – IX ZB 2/98 – EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 765

Hat ein zuständiges ausländisches Gericht auf der Grundlage des anwendbaren ausländischen Rechts einen Bürgen zur Zahlung verurteilt, kann vor einer Vollstreckbarerklärung in Deutschland in Hinblick auf das Grundrecht des Bürgen auf Selbstgestaltung seiner Rechtsverhältnisse regelmäßig nur geprüft werden, ob der Schuldner wegen besonders krasser struktureller Unterlegenheit durch die Vollstreckbarkeit zweifelsfrei zum wehrlosen Objekt der Fremdbestimmung gemacht und hierdurch auf unabsehbare Zeit auf das wirtschaftliche Existenzminimum der Pfändungsfreigrenzen verwiesen würde. 

25. BGH-Urteil vom 25.02.1999 – IX ZR 384/97 – BRAO § 46 ABs. 2 Nr. 1; GG Art. 12 ABs. 1

  1. Das Tätigkeitsverbot für den Rechtsanwalt, der in derselben Angelegenheit aufgrund eines ständigen Dienstverhältnisses bereits rechtsbesorgend tätig geworden ist, verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG.

  2. Ein Verstoß gegen § 46 Abs. 2 Nr. BRAO führt zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages.

26. BGH-Urteil vom 19.01.1999 – X ZR 60/97 – BGB § 530
 

Auf eheliche oder ehebedingte Verfehlungen können groben Undank des von den Eltern des anderen Ehegatten beschenkten Ehegatten zum Ausdruck bringen. Zur Annahme, der Beschenkte habe es in grober Weise an der Rücksichtnahme fehlen lassen, die der Schenker habe erwarten können, bedarf es jedoch besonderer Umstände, die gerade hierauf hindeuten. 

27. BGH-Urteil vom 26.01.1999 – XI ZR 93/98 – BörsG §§ 55, 59

  1. § 59 BörsG ist auch auf Schuldanerkenntnisse termingeschäftsfähiger Personen anzuwenden. 

  2. Für den Rückforderungsausschluß nach § 55 BörsG spielt es keine Rolle, ob der Kunde nach Abschluß des unverbindlichen Termingeschäfts termingeschäftsfähig geworden ist.

28. BGH-Urteil vom 02.02.1999 – XI ZR 381/97 – BGB §§ 826 (D), 830
 

Zur Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und Ihrer Geschäftsführer bei der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung von Anlegern bei Warenterminoptionsgeschäften. 

29. BGH-Urteil vom 02.02.1999 – XI ZR 74/98 – HtürGG § 3; BGB §§ 819, 818 Abs. 3

Der Empfänger eines Darlehens ist bei wirksamem Widerruf zur Rückgewähr der vollen Darlehensvaluta verpflichtet; die Berufung auf § 818 Abs. 3 BGB scheitert an dem hier entsprechend anwendbaren § 819 BGB.

30. BGH-Urteil vom 23.02.1999 –XI ZR 49/98 – BGB § 366 Abs. 1

In der Zwangsvollstreckung steht dem Schuldner ein Tilgungsbestimmungsrecht nach § 366 Abs. 1 BGB nicht zu. 

31. BGH-Urteil vom 27.01.1999 – XII ZRj 113/97 – BGB §§ 202 Abs. 1, 208, 211 ABs. 2

  1. Zu den Voraussetzungen einer Verjährungshemmung durch ein sog. Stillhalteabkommen.

  2. Die Erteilung einer Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren stellt hinsichtlich des Leistungsanspruches grundsätzlich kein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB dar (Abgrenzung zu BGH-Urteil vom 10.06.1985 – IVa ZR 114/83 – FamRZ, 1985, 1021, 1022).

  3. Betreiben die Parteien das Zugewinnausgleichsverfahren nicht weiter, so kommt es in der Regel zu einer Beendigung der Verjährungsunterbrechung nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB auch dann, wenn der Grund für das Nichtbetreiben außergerichtliche Verhandlungen der Parteien über Höhe und Ausgleich des Zugewinns sind.

32. BGH-Beschluß vom 10.03.1999 – XII ZR 3212/97 – ZPO § 592; BGB § 535 Satz 2

Mietzinsforderungen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.

33. BGH-Urteil vom 02.02.1999 KZR 51/97 – GWB § 34 F; 24.09.1980; BGB § 126 
Abs. 1 Coverdisk

  1. Bei Verträgen, die vor dem 01.01.1999 geschlossen sind, führt allein der Wegfall des Schriftformerfordernisses des § 34 GWB a. F. nicht zur nachträglichen Wirksamkeit.

  2. Die Schriftform des § 34 GWB a. F. ist nicht gewahrt, wenn im Rahmen eines Schriftwechsels eine Vertragspartei ein Angebot lediglich in modifizierter Form annimmt und die Gegenseite den hierin liegenden neuen Antrag nur mündlich oder konkludent annimmt.

34. BGH-Urteil vom 09.03.1999 – KZR 23/97 – GWB § 34 F.: 20.02.1990; BGB § 125 

Die Formrichtigkeit eines vor dem 01.01.1999 abgeschlossenen, Wettbewerbsbeschränkungen enthaltenden Vertrages kann nicht deswegen bejaht werden, weil die Beteiligten zwei verschiedene Urkunden mit zum Teil unterschiedlichem Inhalt unter demselben Datum formgerecht errichtet haben, die Kartellbehörde aber nicht allein aus den Urkunden feststellen kann, welche der beiden Verträge gelten soll.

Die Entscheidungen können unter Angabe des Aktenzeichens bei der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs oder dem Verfasser im vollständigen Urteilsabdruck angefordert werden (Fax: 0721-24501)

Aus der Residenz des Rechts Leitsätze zur Veröffentlichung vorgesehener und noch unveröffentlichter BGH-Entscheidungen, zusammengestellt von unserem EUROJURIS-Ehrenmitglied
Dr. Dr. Norbert Gross, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe



1. BGH-Urt vom 06.05.1999 – I ZR 199/96-Tele-Info-CD

a) Telefonbüchern kommt ungeachtet des komplexen Regelwerkes, das ihrer Erstellung zu-grunde liegt, im allgemeinen kein urheberrechtlicher Schutz nach § 2 UrhG zu.

b) Ein Telefonbuch ist eine Datenbank i. S. des § 87 a Abs. 1 UrhG.

c) Telefonbücher sind keine amtlichen Werke i. S. des § 5 Abs. 2 UrhG.

d) Das Inverkehrbringen von elektronischen Telefonnehmerverzeichnissen auf CD-ROM stellt eine wettbewerbswidrige Leistungsübernahme dar, wenn die dort gespeicherten Daten unmittelbar aus den „amtlichen“ Telefonbüchern übernommen worden sind.

2. BGH-Urt vom 25.02.1999 – I ZR 4/97 – Herabgesetzte Schlußverkaufspreise

Kündigt ein Handelsunternehmen durch Hinweisschilder an, daß auf die reduzierten Preise, mit denen die Waren ausgezeichnet sind, an der Kasse ein nochmaliger prozentualer Nachlaß gewährt werde, ist der darin liegende Verstoß gegen § 1 UWG mit § 1 PangV regelmäßig geeignet, den Wettbewerb auf dem maßgeblichen Markt wesentlich zu beeinträchtigen (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 UWG).

3. BGH-Urt vom 04.02.1999 – I ZR 71/97 – Werbebeilage

a) Wird in einer Beilage zu Tageszeitungen für EDV-Artikel geworben, kann eine relevante Irreführung gegeben sein, wenn beworbene EDV-Geräte eine Woche nach Erscheinen der Werbung nicht mehr vorrätig sind.

b) Die Werbung für ein Gerät der Unterhaltungselektronik ist irreführend, wenn dieses in der angekündigten Ausstattung nicht zum Verkauf bereitsteht, weil ein bestimmtes Zubehör technisch noch nicht fertiggestellt ist.

4. BGH-Urt vom 19.04.1999 – II ZR 331/97 -§ 138 Abs. 1 ZPO

Zur Frage, wann ein prozeßordnungsgemäßer Sachvortrag vorliegt.

5. BGH-Urt vom 19.04.1999 – II ZR 16/98 – GmbHG §§ 30, 31, 32 a, 32 b

Zur Tilgung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens im Zusammenhang mit der Aufnahme eines privaten Zwecken des Gesellschafters dienenden weiteren Kredits durch diesen und die Gesellschaft als Mitdarlehensnehmer.
6. BGH-Urt vom 03.05.1999 – II ZR 32/98 – BGB § 739

Zur Abschichtungsbilanz und Bedeutung des negativen Kapitalkontos bei der Fehlbetrags-haftung gemäß § 739 BGB.

7. BGH-Urt vom 03.05.1999 – II ZR 119/98 – BGB § 209; GmbHG §§ 43 Abs. 4, 46
Nr. 8; AktG §§ 243 ff

a) Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Erhebung einer Schadenersatzklage gegen den früheren Geschäftsführer einer GmbH tritt auch dann ein, wenn der für die Begründe-theit des Klagebegehrens erforderliche Beschluß der Gesellschaftervertretung noch nicht gefaßt ist.

b) Ein förmlich festgestellter, an Mängeln leidender, aber nicht nichtiger Gesellschafterbe-schluß nach § 46 Nr. 8 GmbHG ist nicht nur vorläufig, sondern wird endgültig verbindlich, wenn er nicht entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften angefochten wird.

8. BGH-Urt vom 17.05.1999 – II ZR 139/98 – BGB § 730

Zu den Anforderungen an den Sachvortrag der an sich nicht darlegungspflichtigen Partei, wenn sich im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung ergibt, daß „Schwar-zumsätze“ durch diese Partei naheliegen.

9. BGH-Urt vom 21.06.1999 – II ZR 47/98 – BGB § 823 (B) BGB; StGB § 266; GmbHG §§ 46 Nr. 8, 31 Abs. 3, 43 Abs. 2, 3

a) Ein Gesellschafterbeschluß, Ersatzansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer einer GmbH geltend zu machen ( § 46 Nr. 8 GmbHG), kann formlos durch entsprechende Absprache bei einem Zusammentreffen der Gesellschafter gefaßt werden.

b) Die alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH schulden dieser grund-sätzlich keinen Schadenersatz aus § 43 Abs. 2 GmbHG oder aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 266 StGB, wenn sie ihr einvernehmlich handelnd Vermögen entziehen, das zur Deckung des Stammkapitals nicht benötigt wird (Fortführung von BGHZ 119, 257; 122, 333, 336).

c) Zu Lasten des Stammkapitals gehende Auszahlungen an einen oder mehrere Gesellschaf-ter sind gemäß § 31 Abs. 1, 2 GmbHG von diesen zu erstatten; die übrigen haften dafür auch bei Mitwirkung an der Transaktion – vom Fall einer Existenzgefährdung der GmbH abgese-hen – regelmäßig nur unter den Voraussetzungen der §§ 31 Abs. 3, 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG (Klarstellung gegenüber BGHZ 93, 146). Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen trifft im Streitfall die GmbH.

10. BGH-Urt vom 07.06.1999 – II ZR 278/98 – BGB § 242 Cc; HGB §§ 161, 119; ZPO
§ 256

a) Bei einer Personengesellschaft – auch einer körperschaftlich strukturierten Publikums-KG- unterliegt die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen durch Feststellungsklage ( § 256 Abs. 1 ZPO) ohne eine dahingehende Bestimmung im Ge-sellschaftsvertrag keiner Klagefrist, sondern nur der Verwirkung.
b) Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG bei Fehlen einer aus-drücklichen Bestimmung, daß ein Rechtsstreit über die Wirksamkeit von Gesellschafterbe-schlüssen (ausnahmsweise) auch mit der Gesellschaft ausgetragen werden kann.

11. BGH-Urt vom 06.05.1999 – III ZR 265/98 – ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2

Zu den inhaltlichen Erfordernissen einer Berufungsbegründung.

12. BGH-Urt vom 18.03.1999 III ZR 93/98 – BGB §§ 138 Cf, 652

Zur Frage, ob ein Maklervertrag betreffend die Vermittlung von Aufträgen an einen Archi-tekten sittenwidrig ist.

13. BGH-Urt vom 11.03.1999 – III ZR 292/97 – BGB §§ 195, 676

Schadenersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines selbständigen, unentgeltlichen Aus-kunfts- oder Beratungsvertrages verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.

14. BGH-Beschluß vom 06.05.1999 – V ZB 1/99 – ZPO § 513 Abs. 2

Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, durch das der Einspruch gegen ein auf-grund mündlicher Verhandlung ergangenes Versäumnisurteil verworfen wird, kann nicht auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage gestützt werden.

15. BGH-Urt vom 29.06.1999 – VI ZR 264/98 – BGB § 823 Ah, § 1004; GG Art. 1, 2, 5

Zur Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf Äußerungs- und Pressefreiheit bei der Entscheidung über eine Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung des von einem englischen Gericht als Scheidungsgrund genannten Ehebruchs eines Angehö-rigen des Hochadels in einem Zeitungsartikel.

16. BGH-Beschluß vom 09.03.1999 – VI ZB 3/99 – ZPO § 233

Ein Rechtsanwalt muß Akten, die ihm am Vorfristtage als Vorfristsache vorgelegt werden, nicht sofort bearbeiten und auch die von seinem Büropersonal notierte Frist zur Begründung eines Rechtsmittels nicht sofort überprüfen.

17. BGH-Urt vom 18.05.1999 – VI ZR 192/98 – BGB § 823 Aa, Dc, M

Zur Instruktionspflichtverletzung des Herstellers eines Papierreißwolfs bezüglich der von außen nicht erkennbaren Gefahr einer Verletzung der Finger des Benutzers.

18. BGH-Urt vom 04.05.1999 – VI ZR 379/98 – BGB § 823 Ef

Zur Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern (Absicherung eines Notausstiegs auf ei-nem Schulgelände).



19. BGH-Urt vom 24.06.1999 – VII ZR 120/98 – BGB § 781

Ein kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, daß die Parteien sich über Streitpunkte oder Ungewißheiten geeinigt haben, die aus ihrer Sicht nach den Umständen des Einzelfalles klä-rungs- und regelungsbedürftig waren.

20. BGH-Urt vom 10.06.1999 – VII ZR 157/98 – ZPO § 929 Abs. 3

Eine aufgrund einer einstweiligen Verfügung durchgeführte Vollstreckungsmaßnahme ist unwirksam, wenn der Antragssteller die Zustellungsfrist gemäß § 929 Abs. 3 ZPO versäumt hat.

21. BGH-Beschluß vom 10.06.1999 – VII ZB 17/98 – ZPO § 3

Zur Frage des Wertes der Beschwer einer im Rahmen einer Stufenklage zur Auskunft ver-urteilten Partei, die sich unter anderem auf ein Geheimhaltungsinteresse an der zu erteilen-den Auskunft beruft.

22. BGH-Urt vom 10.06.1999 – VII ZR 170/98 – AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2

Gegenüber einer weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Ver-tragspartei kann die VOB/B nicht durch die Klausel in den Vertrag einbezogen werden, dem Vertragspartner werde vom Verwender der Text auf Wunsch kostenlos zur Verfügung ge-stellt.

BGB § 640 Abs.1

a) Der Einzug in das Bauwerk oder dessen Nutzung sind jedenfalls dann keine hinreichende Grundlage für eine konkludente Abnahme, wenn der Auftraggeber vor dem Einzug oder der Nutzung die Abnahme zu Recht aufgrund von Mängeln verweigert hat, die zum Zeitpunkt des Einzugs oder der Nutzung nicht beseitigt worden sind.

b) Der Auftraggeber ist in einem derartigen Fall nicht gehalten, beim Einzug oder mit dem Beginn der Nutzung die Abnahmeverweigerung zu wiederholen.

23. BGH-Urt vom 06.05.1999 – VII ZR 132/97 – BGB §§ 134, 138, 177

a) Ein im Zusammenhang mit einer Bestechung abgeschlossener Architektenvertrag ist nicht ohne weiteres nichtig.

b) Ein Geschäftsführer ist im Zweifel ohne vorherige Information seines Geschäftsherrn nicht befugt, für diesen einen Vertrag mit dem Verhandlungspartner abzuschließen, der den Geschäftsführer gerade bestochen hat.

24. BGH-Urt vom 02.06.1999 – VIII ZR 112/98 – ZPO § 398 Abs. 1

Die erneute Vernehmung eines Zeugen ist geboten, wenn das Berufungsgericht die proto-kollierte Aussage anders verstehen oder ihr ein anderes Gewicht beimessen will als die Vo-rinstanz.
25. BGH-Urt vom 01.07.1999 – IX ZR 161/98 – BGB § 276 Fa, § 765 Abs.1

Übernimmt jemand eine Bürgschaft, nachdem er es abgelehnt hat, zur Absicherung der For-derung eine Grundschuld an seinem Grundstück als seinem einzigen nennenswerten Vermö-gensgegenstand zu bestellen, so ist der Gläubiger, wenn für ihn erkennbar der Bürge nicht weiß, daß die Bürgschaft im wirtschaftlichen Ergebnis den Zugriff auf das Grundstück eben-so ermöglicht wie eine dingliche Belastung, verpflichtet, ihn hierauf hinzuweisen.

26. BGH-Urt vom 24.06.1999 – IX ZR 363/97 – BGB § 852 Abs. 1

Auch im Arzthaftungsprozeß beginnt die Verjährung, wenn mehrere Ersatzpflichtige ernst-haft in Betracht kommen, erst mit dem Zeitpunkt, in dem begründete Zweifel über die Per-son des Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen.

27. BGH-Urt vom 18.05.1999 – X ZR 105/96 – ZPO § 528 Abs. 2

Das Berufungsgericht ist nicht in jedem Fall verpflichtet, eine drohende Verzögerung des Rechtsstreits infolge verspäteten Vorbringens durch vorbereitende Zeugenladung auszu-
gleichen. Die vorbereitende Ladung von acht Zeugen zu einem umfangreichen Prozeßstoff darf als unzumutbar angesehen werden.

28. BGH-Urt vom 18.05.1999 – X ZR 158/97 – BGB § 518; ZPO § 286 G

Zu den Substantiierungsforderungen bei Behauptung eines Schenkungsversprechens.

29. BGH-Urt vom 02.02.1999 – XI ZR 381/97 – BGB §§ 826 (D), 830

Zur Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer bei der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung von Anlegern bei Warenterminoptionsgeschäften.

30. BGH-Urt vom 30.06.1999 – XII ZR 55/97 – BGB §§ 566 Satz 1, 126

a) Zum Erfordernis der Urkundeneinheit zwischen Vertragsurkunde und in Bezug genom-menen Anlagen (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 136, 357 und zu BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 – VII ZR 93/97 – MDR 1999, 473).

b) Zur Bestimmbarkeit des Inhalts eines der Schriftform unterliegenden Mietvertrages durch Auslegung anhand außerhalb der Urkunde liegender Umstände.

31. BGH-Urt vom 27.04.1999 – KZR 54/97 – GWB §§ 21 ABs. 1, 26 Abs. 1
Sitzender Krankentransport

Trifft eine gesetzliche Krankenkasse mit einzelnen Taxiunternehmen für Krankentransporte Vergütungsvereinbarungen, die sich ausschließlich auf das nicht tarifgebundene Fahrgebiet beziehen, dann liegt in der undifferenzierten, auch das zu behördlich festgelegten Preisen zu bedienende Pflichtfahrgebiet einschließenden Aufforderung an die in ihrem Bezirk nieder-gelassenen Ärzte, Patienten bei der Verordnung von Krankentransporten vorrangig an die genannten Taxiunternehmen zu verweisen, ein unzulässiger Boykottaufruf zum Nachteil der an der Vereinbarung nicht teilnehmenden Personenbeförderungsunternehmen.
Die Entscheidungen können unter Angabe des Aktenzeichens bei der Geschäftsstelle des Bundesge-richtshofs oder dem Verfasser im vollständigen Urteilsabdruck angefordert werden (Fax: 0721-24501)

Stand: 11. August 1999 Dr. Dr. Norbert J. Gross, RA beim BGH

 


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