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Aus der Residenz des Rechts
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt am
Bundesgerichtshof Dr. Dr. Gross
Leitsätze zur
Veröffentlichung vorgesehener und noch unveröffentlichter
BGH-Entscheidungen, zusammengestellt von unserem
EUROJURIS-Ehrenmitglied
Dr. Dr. Norbert Gross, Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
1. BGH-Urt vom 28.01.1999
– I ZR 178/96 – Altberliner
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Für die Annahme der
Unterscheidungskraft einer Unternehmensbezeichnung von Hause aus
reicht schon, daß ein bestimmter beschreibender Inhalt der
Bezeichnung nicht festzustellen ist; eine besondere Originalität,
etwa durch eigenartige Wortbildung oder eine sonstige Heraushebung
aus der Umgangssprache ist hierfür nicht Voraussetzung.
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Zur Frage der
tatsächlichen Voraussetzungen für ein zukünftiges
Freihaltungsbedürfnis an dem Bestandteil einer
Unternehmensbezeichnung.
2. BGH-Urteil 11.01.1999
– II ZR 170/98 – zu BGB § 158; GmbHG § 55
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Aus dem mit einer GmbH
geschlossenen Vertrag zur Übernahme einer Stammeinlage auf
erhöhtes Kapital besteht kein Erfüllungsanspruch des Übernehmers
auf Verschaffung der Mitgliedschaft.
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Das Verstreichen eines in
der Übernahmeerklärung (§ 55 Abs. 1 GmbHG) bestimmten Termins für
die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister führt
entspr. § 158 Abs. 2 BGB zur Beendigung auch des
Übernahmevertrages.
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Hat die GmbH das Scheitern
einer Kapitalerhöhung zu vertreten, steht dem Übernehmer kein auf
das positive Interesse gerichteter Schadenersatzanspruch wegen
Nichterfüllung des Übernahmevertrages zu.
3. BGH-Urteil vom
08.02.1999 – II ZR 261/97- ZPO §§ 139, 156, 278 Abs. 3
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Weist das Berufungsgericht
eine Partei erstmals und für diese überraschend in der (letzten)
mündlichen Verhandlung auf aus seiner Sicht fehlendes Vorbringen
hin, so kann es von ihr jedenfalls zu geraume Zeit zurückliegenden
Vergängen keinen sofortigen detaillierten Sachvortrag und
Beweisantritt verlangen.
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Erfolgt die Stellungnahme
der darlegungsbelasteten Partei zu einem solchen späten Hinweis
erst in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz und ergibt sich
daraus auch die Unzulänglichkeit der bisherigen Ausübung der
Hinweispflicht durch das Gericht, so ist die Wiedereröffnung der
mündlichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO geboten.
4. BGH-Urteil vom
01.03.1999 – II ZR 205/98 – BGB § 242 Cc, GmbHG §§ 38 Abs. 1, 46 Nr.
5
Die Klage auf Feststellung,
daß der Beklagte nicht mehr Geschäftsführer der klagenden GmbH ist,
weil er durch einen Gesellschafterbeschluß abberufen worden ist,
unterliegt im Gegensatz zur Anfechtungsklage keiner zeitlichen
Beschränkung. Die Geltendmachung des Rechts aus dem
Rechtsverhältnis, der Gegenstand der Feststellungsklage ist,
unterliegt lediglich der Verwirkung.
5. BGH-Urteil vom
11.03.1999 – III ZR 292/97 – zu BGB §§ 195, 676
Schadenersatzansprüche aus
der Schlechterfüllung eines selbständigen unentgeltlichen Auskunfts-
oder Beratungsvertrags verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.
6. BGH-Urteil vom
18.03.1999 – III ZR 93/98 – BGB §§ 138 Cf, 652
Zur Frage, ob ein
Maklervertrag, betreffend die Vermittlung von Aufträgen an einen
Architekten, sittenwidrig ist.
7. BGH-Beschluß vom
25.03.1999 – III ZR 27/98 – BGB §§ 613 a, 426
Der Senat hält an der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach beim
Betriebsübergang der bisherige Arbeitgeber dem neuen Arbeitgeber
anteiligen Ausgleich in Geld für die vor dem Betriebsübergang
entstandenen Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub schuldet, die der
neue Arbeitgeber erfüllt hat (Bestätigung vom BGH, Urteil vom
04.07.1985 – IX ZR 172/84 – NJW 1985, 2643)
8. BGH-Urteil vom
05.02.1999 – V ZR 353/97 – BGB §§ 125, 133 B
Die Vermutung der
Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft
aufgenommenen Urkunde wirkt sich bei der Auslegung des Vereinbarten
dahin aus, daß die Parteit, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis
auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (im
Anschluß an BGHZ 20, 109).
9. BGH-Urteil vom
26.02.1999 – V ZR 318/97 – BGB § 154
Haben die Vertragsparteien
sich nur darüber geeinigt, daß der Kaufpreis in bestimmter Höhe
durch Verrechnung erbracht werden soll, nicht auch darüber, welche
der in Betracht kommenden bestrittenen Gegenforderungen zur Tilgung
verwandt werden sollen, ist der Vertrag im Zweifel nicht
geschlossen.
10. BGH-Urteil vom
26.01.1999 – VI ZR 374/97 – BGB § 249 B
Zur Einstandspflicht des
Schädigers für einen Schaden, wenn der Schädigungsbeitrag, für den
er verantwortlich ist, nur ein Faktor in einem "Ursachenbündel" ist,
das den Gesamtschaden herbeigeführt hat.
11. BGH-Urteil vom
02.02.1999 – VI ZR 392/97 – BGB § 823 Ac, J; ZPO § 282 (Beweislast)
Wird bei bestimmungsgemäßer
Verwendung eines Erzeugnisses (hier: Torfsubstrat) eine Sache
dadurch beschädigt, daß das Produkt fehlerhaft hergestellt war, so
muß der Hersteller beweisen, daß ihm hinsichtlich des Mangels keine
objektive Pflichtwidrigkeit oder kein Verschulden zur Last fällt.
12. BGH-Urteil vom
02.02.1999 – VI ZR 25/98 – ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 511, Vorsicht:
Haftungsträchtig
Hat der Kläger ein
angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe einer Betragsvorstellung
verlangt und hat das Gericht ihm ein Schmerzensgeld in eben dieser
Höhe zuerkannt, so ist er durch das Urteil nicht beschwert und kann
es nicht mit dem alleinigen Ziel eines höheren Schmerzensgeldes
anfechten (im Anschluß an BGHZ 132, 341, 350 ff).
Will sich der Kläger die
Möglichkeit eines Rechtsmittels offen halten, so muß er den Betrag
nennen, der er auf jeden Fall zugesprochen haben will und bei dessen
Unterschreitung er sich als nicht befriedigt ansehen würde.
13. BGH-Urteil vom
09.02.1999 – VI ZR 9/98 – BGB § 826 Gi
Zu den Voraussetzungen eines
auf § 826 BGB gegründeten Anspruchs auf Unterlassung der
Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid.
14. BGH-Urteil vom
23.02.199 – VI ZR 76/98 – BGB § 823 Aa, ZPO § 286 B
Zu den Voraussetzungen,
unter denen der Tatrichter ein Sachverständigengutachten zum Hergang
eines Verkehrsunfalles einholen muß.
15. BGH-Urteil vom
02.03.1999 – VI ZR 175/98 – Schnullerfall BGB § 823 C, Dc, M
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Hersteller und Vertreiber
von Flaschen mit Schnullern für Kleinkinder, die den
Getränkestrahl auf besonders gefährdete Zahnstellen des Kindes
lenken, haben die Flaschen mit einem deutlichen Hinweis auf die
beim Dauernuckeln kariogener Getränke drohenden Zahnschäden zu
versehen.
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Ob beim Fehlen eines
derartigen Warnhinweises eine tatsächliche Vermutung dafür
spricht, daß ein ausreichender Hinweis beachtet worden wäre, ist
aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller unstreitigen,
festgestellten und vom klagenden Kind selbst vorgetragenen
Umstände des konkreten Falles zu beurteilen.
16. BGH-Urteil vom
16.03.1999 – VI ZR 34/98 – BGB § 276 Ca – "Gespenstersehen"
Zur Verteilung der
Darlegungs- und Beweislast, wenn einem Arzt die Verletzung
berufsspezifischer Sorgfaltspflichten vorgeworfen wird, weil er es
versäumt hat, unverzüglich ein Computertomogramm anfertigen zu
lassen, nachdem ein Patient nach einer Hydrozephalus-Operation über
"Gespenstersehen" klagte.
17. BGH-Urteil vom
21.01.1999 – VII ZR 269/97 – ZPO § 139 Abs. 1, § 278 Abs. 3
Erkennt ein Gericht, daß die
Partei einen Hinweis falsch aufgenommen hat, so muß es den Hinweis
präzisieren und der Partei Gelegenheit geben, dazu Stellung zu
nehmen.
18. BGH-Urteil vom
25.02.1999 – VII ZR 408/97 – EGBGB 1986 Art. 28 Abs. 2, 5
Die Regelvermutung des Art.
28 Abs. 2 EGBGB gilt auch für internationale Bauverträge. Die
Baustelle ist für sich genommen kein hinreichender Umstand, der
abweichend von der Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB eine engere
Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB begründen könnte.
19. BGH-Urteil vom
11.02.1999 – VII ZR 91/98 – BGB § 645 Abs. 1, § 649 Satz 2
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Der sich aus § 645 Abs. 1
BGB ergebende Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeit ist
nach den Grundsätzen zu berechnen, die die Rechtsprechung für den
Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einem
gekündigten Werkvertrag entwickelt hat.
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Die Abgrenzung zwischen
erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages
muß nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen. Sie kann sich aus
den Umständen der Vertragsabwicklung ergeben.
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Die nachträgliche
Bewertung der erbrachten Leistung muß den Besteller in die Lage
versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen. Eine ausreichend
aufgegliederte, gewerkebezogene Kalkulation kann im Einzelfall
genügen.
20. BGH-Urteil vom
03.02.1999 – VIII ZR 14/98 – ZPO § 138
Zur Frage, unter welchen
Voraussetzungen die nicht darlegungs- und beweisbelastete
Prozeßpartei Tatsachenbehauptungen der Gegenpartei substantiiert
bestreiten muß.
21. BGH-Urteil vom
10.02.1999 – VIII ZR 70/98 – BGB §§ 305, 250 S. 2
Zu den Voraussetzungen und
Folgen eines selbständigen Garantieversprechens.
22. BGH-Urteil vom
17.03.1999 – VIII ZR 2/98 – BGB §§ 273, 433
Zum Zurückbehaltungsrecht
des Käufers einer mangelhaften Sache wegen der Belastung mit einer
Schadenersatzforderung seines eigenen Abnehmers.
23. BGH-Urteil vom
11.02.1999 – IX ZR 14/98 – BGB § 675
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Ein Rechtsanwalt handelt
fahrlässig, wenn er eine Kündigungsschutzklage nur gegen eine
zweite Kündigung erhebt, obwohl er Anhaltspunkte dafür hat, daß
dem Mandanten möglicherweise zuvor schon einmal gekündigt
worden ist.
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Verletzt der Mandant
schuldhaft seine Informationspflicht und wird das
Informationsverschulden mit ursächlich für den letztlich durch
eine anwaltliche Fehlleistung eingetretenen Schaden, kann der
Schadenersatzanspruch durch Mitverschulden gemindert sein.
24. BGH-Beschluß vom
24.02.1999 – IX ZB 2/98 – EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB
§ 765
Hat ein zuständiges
ausländisches Gericht auf der Grundlage des anwendbaren
ausländischen Rechts einen Bürgen zur Zahlung verurteilt, kann vor
einer Vollstreckbarerklärung in Deutschland in Hinblick auf das
Grundrecht des Bürgen auf Selbstgestaltung seiner Rechtsverhältnisse
regelmäßig nur geprüft werden, ob der Schuldner wegen besonders
krasser struktureller Unterlegenheit durch die Vollstreckbarkeit
zweifelsfrei zum wehrlosen Objekt der Fremdbestimmung gemacht und
hierdurch auf unabsehbare Zeit auf das wirtschaftliche
Existenzminimum der Pfändungsfreigrenzen verwiesen würde.
25. BGH-Urteil vom
25.02.1999 – IX ZR 384/97 – BRAO § 46 ABs. 2 Nr. 1; GG Art. 12 ABs.
1
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Das Tätigkeitsverbot für
den Rechtsanwalt, der in derselben Angelegenheit aufgrund eines
ständigen Dienstverhältnisses bereits rechtsbesorgend tätig
geworden ist, verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
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Ein Verstoß gegen § 46
Abs. 2 Nr. BRAO führt zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages.
26. BGH-Urteil vom
19.01.1999 – X ZR 60/97 – BGB § 530
Auf eheliche oder
ehebedingte Verfehlungen können groben Undank des von den Eltern des
anderen Ehegatten beschenkten Ehegatten zum Ausdruck bringen. Zur
Annahme, der Beschenkte habe es in grober Weise an der
Rücksichtnahme fehlen lassen, die der Schenker habe erwarten können,
bedarf es jedoch besonderer Umstände, die gerade hierauf hindeuten.
27. BGH-Urteil vom
26.01.1999 – XI ZR 93/98 – BörsG §§ 55, 59
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§ 59 BörsG ist auch auf
Schuldanerkenntnisse termingeschäftsfähiger Personen anzuwenden.
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Für den
Rückforderungsausschluß nach § 55 BörsG spielt es keine Rolle, ob
der Kunde nach Abschluß des unverbindlichen Termingeschäfts
termingeschäftsfähig geworden ist.
28. BGH-Urteil vom
02.02.1999 – XI ZR 381/97 – BGB §§ 826 (D), 830
Zur Mittäterschaft einer
Vermittlungs-GmbH und Ihrer Geschäftsführer bei der vorsätzlich
sittenwidrigen Schädigung von Anlegern bei
Warenterminoptionsgeschäften.
29. BGH-Urteil vom
02.02.1999 – XI ZR 74/98 – HtürGG § 3; BGB §§ 819, 818 Abs. 3
Der Empfänger eines
Darlehens ist bei wirksamem Widerruf zur Rückgewähr der vollen
Darlehensvaluta verpflichtet; die Berufung auf § 818 Abs. 3 BGB
scheitert an dem hier entsprechend anwendbaren § 819 BGB.
30. BGH-Urteil vom
23.02.1999 –XI ZR 49/98 – BGB § 366 Abs. 1
In der Zwangsvollstreckung
steht dem Schuldner ein Tilgungsbestimmungsrecht nach § 366 Abs. 1
BGB nicht zu.
31. BGH-Urteil vom
27.01.1999 – XII ZRj 113/97 – BGB §§ 202 Abs. 1, 208, 211 ABs. 2
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Zu den Voraussetzungen
einer Verjährungshemmung durch ein sog. Stillhalteabkommen.
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Die Erteilung einer
Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren stellt hinsichtlich des
Leistungsanspruches grundsätzlich kein verjährungsunterbrechendes
Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB dar (Abgrenzung zu BGH-Urteil
vom 10.06.1985 – IVa ZR 114/83 – FamRZ, 1985, 1021, 1022).
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Betreiben die Parteien das
Zugewinnausgleichsverfahren nicht weiter, so kommt es in der Regel
zu einer Beendigung der Verjährungsunterbrechung nach § 211 Abs. 2
Satz 1 BGB auch dann, wenn der Grund für das Nichtbetreiben
außergerichtliche Verhandlungen der Parteien über Höhe und
Ausgleich des Zugewinns sind.
32. BGH-Beschluß vom
10.03.1999 – XII ZR 3212/97 – ZPO § 592; BGB § 535 Satz 2
Mietzinsforderungen können
im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.
33. BGH-Urteil vom
02.02.1999 KZR 51/97 – GWB § 34 F; 24.09.1980; BGB § 126
Abs. 1 Coverdisk
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Bei Verträgen, die vor dem
01.01.1999 geschlossen sind, führt allein der Wegfall des
Schriftformerfordernisses des § 34 GWB a. F. nicht zur
nachträglichen Wirksamkeit.
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Die Schriftform des § 34
GWB a. F. ist nicht gewahrt, wenn im Rahmen eines Schriftwechsels
eine Vertragspartei ein Angebot lediglich in modifizierter Form
annimmt und die Gegenseite den hierin liegenden neuen Antrag nur
mündlich oder konkludent annimmt.
34. BGH-Urteil vom
09.03.1999 – KZR 23/97 – GWB § 34 F.: 20.02.1990; BGB § 125
Die Formrichtigkeit eines
vor dem 01.01.1999 abgeschlossenen, Wettbewerbsbeschränkungen
enthaltenden Vertrages kann nicht deswegen bejaht werden, weil die
Beteiligten zwei verschiedene Urkunden mit zum Teil
unterschiedlichem Inhalt unter demselben Datum formgerecht errichtet
haben, die Kartellbehörde aber nicht allein aus den Urkunden
feststellen kann, welche der beiden Verträge gelten soll.
Die Entscheidungen können
unter Angabe des Aktenzeichens bei der Geschäftsstelle des
Bundesgerichtshofs oder dem Verfasser im vollständigen
Urteilsabdruck angefordert werden (Fax: 0721-24501)
Aus der Residenz des
Rechts Leitsätze zur Veröffentlichung vorgesehener und noch
unveröffentlichter BGH-Entscheidungen, zusammengestellt von unserem
EUROJURIS-Ehrenmitglied
Dr. Dr. Norbert Gross, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof in
Karlsruhe
1. BGH-Urt vom 06.05.1999 – I ZR 199/96-Tele-Info-CD
a) Telefonbüchern kommt ungeachtet des komplexen Regelwerkes, das
ihrer Erstellung zu-grunde liegt, im allgemeinen kein
urheberrechtlicher Schutz nach § 2 UrhG zu.
b) Ein Telefonbuch ist eine Datenbank i. S. des § 87 a Abs. 1 UrhG.
c) Telefonbücher sind keine amtlichen Werke i. S. des § 5 Abs. 2
UrhG.
d) Das Inverkehrbringen von elektronischen
Telefonnehmerverzeichnissen auf CD-ROM stellt eine
wettbewerbswidrige Leistungsübernahme dar, wenn die dort
gespeicherten Daten unmittelbar aus den „amtlichen“ Telefonbüchern
übernommen worden sind.
2. BGH-Urt vom 25.02.1999 – I ZR 4/97 – Herabgesetzte
Schlußverkaufspreise
Kündigt ein Handelsunternehmen durch Hinweisschilder an, daß auf die
reduzierten Preise, mit denen die Waren ausgezeichnet sind, an der
Kasse ein nochmaliger prozentualer Nachlaß gewährt werde, ist der
darin liegende Verstoß gegen § 1 UWG mit § 1 PangV regelmäßig
geeignet, den Wettbewerb auf dem maßgeblichen Markt wesentlich zu
beeinträchtigen (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 UWG).
3. BGH-Urt vom 04.02.1999 – I ZR 71/97 – Werbebeilage
a) Wird in einer Beilage zu Tageszeitungen für EDV-Artikel geworben,
kann eine relevante Irreführung gegeben sein, wenn beworbene
EDV-Geräte eine Woche nach Erscheinen der Werbung nicht mehr
vorrätig sind.
b) Die Werbung für ein Gerät der Unterhaltungselektronik ist
irreführend, wenn dieses in der angekündigten Ausstattung nicht zum
Verkauf bereitsteht, weil ein bestimmtes Zubehör technisch noch
nicht fertiggestellt ist.
4. BGH-Urt vom 19.04.1999 – II ZR 331/97 -§ 138 Abs. 1 ZPO
Zur Frage, wann ein prozeßordnungsgemäßer Sachvortrag vorliegt.
5. BGH-Urt vom 19.04.1999 – II ZR 16/98 – GmbHG §§ 30, 31, 32 a, 32
b
Zur Tilgung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens im
Zusammenhang mit der Aufnahme eines privaten Zwecken des
Gesellschafters dienenden weiteren Kredits durch diesen und die
Gesellschaft als Mitdarlehensnehmer.
6. BGH-Urt vom 03.05.1999 – II ZR 32/98 – BGB § 739
Zur Abschichtungsbilanz und Bedeutung des negativen Kapitalkontos
bei der Fehlbetrags-haftung gemäß § 739 BGB.
7. BGH-Urt vom 03.05.1999 – II ZR 119/98 – BGB § 209; GmbHG §§ 43
Abs. 4, 46
Nr. 8; AktG §§ 243 ff
a) Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Erhebung einer
Schadenersatzklage gegen den früheren Geschäftsführer einer GmbH
tritt auch dann ein, wenn der für die Begründe-theit des
Klagebegehrens erforderliche Beschluß der Gesellschaftervertretung
noch nicht gefaßt ist.
b) Ein förmlich festgestellter, an Mängeln leidender, aber nicht
nichtiger Gesellschafterbe-schluß nach § 46 Nr. 8 GmbHG ist nicht
nur vorläufig, sondern wird endgültig verbindlich, wenn er nicht
entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften angefochten wird.
8. BGH-Urt vom 17.05.1999 – II ZR 139/98 – BGB § 730
Zu den Anforderungen an den Sachvortrag der an sich nicht
darlegungspflichtigen Partei, wenn sich im Rahmen der
gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung ergibt, daß „Schwar-zumsätze“
durch diese Partei naheliegen.
9. BGH-Urt vom 21.06.1999 – II ZR 47/98 – BGB § 823 (B) BGB; StGB §
266; GmbHG §§ 46 Nr. 8, 31 Abs. 3, 43 Abs. 2, 3
a) Ein Gesellschafterbeschluß, Ersatzansprüche gegen den
(ehemaligen) Geschäftsführer einer GmbH geltend zu machen ( § 46 Nr.
8 GmbHG), kann formlos durch entsprechende Absprache bei einem
Zusammentreffen der Gesellschafter gefaßt werden.
b) Die alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
schulden dieser grund-sätzlich keinen Schadenersatz aus § 43 Abs. 2
GmbHG oder aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 266 StGB, wenn sie ihr
einvernehmlich handelnd Vermögen entziehen, das zur Deckung des
Stammkapitals nicht benötigt wird (Fortführung von BGHZ 119, 257;
122, 333, 336).
c) Zu Lasten des Stammkapitals gehende Auszahlungen an einen oder
mehrere Gesellschaf-ter sind gemäß § 31 Abs. 1, 2 GmbHG von diesen
zu erstatten; die übrigen haften dafür auch bei Mitwirkung an der
Transaktion – vom Fall einer Existenzgefährdung der GmbH abgese-hen
– regelmäßig nur unter den Voraussetzungen der §§ 31 Abs. 3, 43 Abs.
3 Satz 3 GmbHG (Klarstellung gegenüber BGHZ 93, 146). Die
Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen trifft im
Streitfall die GmbH.
10. BGH-Urt vom 07.06.1999 – II ZR 278/98 – BGB § 242 Cc; HGB §§
161, 119; ZPO
§ 256
a) Bei einer Personengesellschaft – auch einer körperschaftlich
strukturierten Publikums-KG- unterliegt die Geltendmachung der
Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen durch Feststellungsklage
( § 256 Abs. 1 ZPO) ohne eine dahingehende Bestimmung im
Ge-sellschaftsvertrag keiner Klagefrist, sondern nur der Verwirkung.
b) Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG bei
Fehlen einer aus-drücklichen Bestimmung, daß ein Rechtsstreit über
die Wirksamkeit von Gesellschafterbe-schlüssen (ausnahmsweise) auch
mit der Gesellschaft ausgetragen werden kann.
11. BGH-Urt vom 06.05.1999 – III ZR 265/98 – ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
Zu den inhaltlichen Erfordernissen einer Berufungsbegründung.
12. BGH-Urt vom 18.03.1999 III ZR 93/98 – BGB §§ 138 Cf, 652
Zur Frage, ob ein Maklervertrag betreffend die Vermittlung von
Aufträgen an einen Archi-tekten sittenwidrig ist.
13. BGH-Urt vom 11.03.1999 – III ZR 292/97 – BGB §§ 195, 676
Schadenersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines
selbständigen, unentgeltlichen Aus-kunfts- oder Beratungsvertrages
verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.
14. BGH-Beschluß vom 06.05.1999 – V ZB 1/99 – ZPO § 513 Abs. 2
Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, durch das der
Einspruch gegen ein auf-grund mündlicher Verhandlung ergangenes
Versäumnisurteil verworfen wird, kann nicht auf die fehlende
Schlüssigkeit der Klage gestützt werden.
15. BGH-Urt vom 29.06.1999 – VI ZR 264/98 – BGB § 823 Ah, § 1004; GG
Art. 1, 2, 5
Zur Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf
Äußerungs- und Pressefreiheit bei der Entscheidung über eine Klage
auf Unterlassung der Veröffentlichung des von einem englischen
Gericht als Scheidungsgrund genannten Ehebruchs eines Angehö-rigen
des Hochadels in einem Zeitungsartikel.
16. BGH-Beschluß vom 09.03.1999 – VI ZB 3/99 – ZPO § 233
Ein Rechtsanwalt muß Akten, die ihm am Vorfristtage als
Vorfristsache vorgelegt werden, nicht sofort bearbeiten und auch die
von seinem Büropersonal notierte Frist zur Begründung eines
Rechtsmittels nicht sofort überprüfen.
17. BGH-Urt vom 18.05.1999 – VI ZR 192/98 – BGB § 823 Aa, Dc, M
Zur Instruktionspflichtverletzung des Herstellers eines
Papierreißwolfs bezüglich der von außen nicht erkennbaren Gefahr
einer Verletzung der Finger des Benutzers.
18. BGH-Urt vom 04.05.1999 – VI ZR 379/98 – BGB § 823 Ef
Zur Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern (Absicherung eines
Notausstiegs auf ei-nem Schulgelände).
19. BGH-Urt vom 24.06.1999 – VII ZR 120/98 – BGB § 781
Ein kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, daß die Parteien sich
über Streitpunkte oder Ungewißheiten geeinigt haben, die aus ihrer
Sicht nach den Umständen des Einzelfalles klä-rungs- und
regelungsbedürftig waren.
20. BGH-Urt vom 10.06.1999 – VII ZR 157/98 – ZPO § 929 Abs. 3
Eine aufgrund einer einstweiligen Verfügung durchgeführte
Vollstreckungsmaßnahme ist unwirksam, wenn der Antragssteller die
Zustellungsfrist gemäß § 929 Abs. 3 ZPO versäumt hat.
21. BGH-Beschluß vom 10.06.1999 – VII ZB 17/98 – ZPO § 3
Zur Frage des Wertes der Beschwer einer im Rahmen einer Stufenklage
zur Auskunft ver-urteilten Partei, die sich unter anderem auf ein
Geheimhaltungsinteresse an der zu erteilen-den Auskunft beruft.
22. BGH-Urt vom 10.06.1999 – VII ZR 170/98 – AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2
Gegenüber einer weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich
bewanderten Ver-tragspartei kann die VOB/B nicht durch die Klausel
in den Vertrag einbezogen werden, dem Vertragspartner werde vom
Verwender der Text auf Wunsch kostenlos zur Verfügung ge-stellt.
BGB § 640 Abs.1
a) Der Einzug in das Bauwerk oder dessen Nutzung sind jedenfalls
dann keine hinreichende Grundlage für eine konkludente Abnahme, wenn
der Auftraggeber vor dem Einzug oder der Nutzung die Abnahme zu
Recht aufgrund von Mängeln verweigert hat, die zum Zeitpunkt des
Einzugs oder der Nutzung nicht beseitigt worden sind.
b) Der Auftraggeber ist in einem derartigen Fall nicht gehalten,
beim Einzug oder mit dem Beginn der Nutzung die Abnahmeverweigerung
zu wiederholen.
23. BGH-Urt vom 06.05.1999 – VII ZR 132/97 – BGB §§ 134, 138, 177
a) Ein im Zusammenhang mit einer Bestechung abgeschlossener
Architektenvertrag ist nicht ohne weiteres nichtig.
b) Ein Geschäftsführer ist im Zweifel ohne vorherige Information
seines Geschäftsherrn nicht befugt, für diesen einen Vertrag mit dem
Verhandlungspartner abzuschließen, der den Geschäftsführer gerade
bestochen hat.
24. BGH-Urt vom 02.06.1999 – VIII ZR 112/98 – ZPO § 398 Abs. 1
Die erneute Vernehmung eines Zeugen ist geboten, wenn das
Berufungsgericht die proto-kollierte Aussage anders verstehen oder
ihr ein anderes Gewicht beimessen will als die Vo-rinstanz.
25. BGH-Urt vom 01.07.1999 – IX ZR 161/98 – BGB § 276 Fa, § 765
Abs.1
Übernimmt jemand eine Bürgschaft, nachdem er es abgelehnt hat, zur
Absicherung der For-derung eine Grundschuld an seinem Grundstück als
seinem einzigen nennenswerten Vermö-gensgegenstand zu bestellen, so
ist der Gläubiger, wenn für ihn erkennbar der Bürge nicht weiß, daß
die Bürgschaft im wirtschaftlichen Ergebnis den Zugriff auf das
Grundstück eben-so ermöglicht wie eine dingliche Belastung,
verpflichtet, ihn hierauf hinzuweisen.
26. BGH-Urt vom 24.06.1999 – IX ZR 363/97 – BGB § 852 Abs. 1
Auch im Arzthaftungsprozeß beginnt die Verjährung, wenn mehrere
Ersatzpflichtige ernst-haft in Betracht kommen, erst mit dem
Zeitpunkt, in dem begründete Zweifel über die Per-son des
Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen.
27. BGH-Urt vom 18.05.1999 – X ZR 105/96 – ZPO § 528 Abs. 2
Das Berufungsgericht ist nicht in jedem Fall verpflichtet, eine
drohende Verzögerung des Rechtsstreits infolge verspäteten
Vorbringens durch vorbereitende Zeugenladung auszu-
gleichen. Die vorbereitende Ladung von acht Zeugen zu einem
umfangreichen Prozeßstoff darf als unzumutbar angesehen werden.
28. BGH-Urt vom 18.05.1999 – X ZR 158/97 – BGB § 518; ZPO § 286 G
Zu den Substantiierungsforderungen bei Behauptung eines
Schenkungsversprechens.
29. BGH-Urt vom 02.02.1999 – XI ZR 381/97 – BGB §§ 826 (D), 830
Zur Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer
bei der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung von Anlegern bei
Warenterminoptionsgeschäften.
30. BGH-Urt vom 30.06.1999 – XII ZR 55/97 – BGB §§ 566 Satz 1, 126
a) Zum Erfordernis der Urkundeneinheit zwischen Vertragsurkunde und
in Bezug genom-menen Anlagen (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 136,
357 und zu BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 – VII ZR 93/97 – MDR
1999, 473).
b) Zur Bestimmbarkeit des Inhalts eines der Schriftform
unterliegenden Mietvertrages durch Auslegung anhand außerhalb der
Urkunde liegender Umstände.
31. BGH-Urt vom 27.04.1999 – KZR 54/97 – GWB §§ 21 ABs. 1, 26 Abs. 1
Sitzender Krankentransport
Trifft eine gesetzliche Krankenkasse mit einzelnen Taxiunternehmen
für Krankentransporte Vergütungsvereinbarungen, die sich
ausschließlich auf das nicht tarifgebundene Fahrgebiet beziehen,
dann liegt in der undifferenzierten, auch das zu behördlich
festgelegten Preisen zu bedienende Pflichtfahrgebiet einschließenden
Aufforderung an die in ihrem Bezirk nieder-gelassenen Ärzte,
Patienten bei der Verordnung von Krankentransporten vorrangig an die
genannten Taxiunternehmen zu verweisen, ein unzulässiger
Boykottaufruf zum Nachteil der an der Vereinbarung nicht
teilnehmenden Personenbeförderungsunternehmen.
Die Entscheidungen können unter Angabe des Aktenzeichens bei der
Geschäftsstelle des Bundesge-richtshofs oder dem Verfasser im
vollständigen Urteilsabdruck angefordert werden (Fax: 0721-24501)
Stand: 11. August 1999 Dr. Dr. Norbert J. Gross, RA beim
BGH
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