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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Eurojuris Law Journal
(Stand: Januar 2008)
1. Allgemeines
EurojurisLawJournal (ELJ) ist ein Produkt von Ingenieurbüro Prehm &
Rechtsanwalt Dr. Hök , das über das Internet angeboten wird (http://www.EurojurisLawJournal.net).
Für alle Serviceleistungen des EurojurisLawJournal zusammenhängenden
Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Schriftlichkeit
Erklärungen von Mitarbeitern der Prehm & Dr. Hök werden erst durch
die schriftliche Bestätigung der Prehm & Dr.Hök verbindlich.
3. Umfang und
Inhalt der Eintragung
Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare können im
EurojurisLawJournal Fachbeiträge veröffentlichen.
Rechtsanwälte,
Patentanwälte und Notare, die Mitglied eines Eurojuris-Verbandes
sind, der Mitglied oder assoziiertes Mitglied der Eurojuris
International EWIV mit Sitz in Brüssel ist, können zudem im
Verzeichnis EurojurisLawJournal, gegen eine Gebühr, mit ihren
erweiterten Daten aufgenommen werden. Diese Daten sind
standardisiert, um den Interessenten einen sinnvollen Vergleich zu
ermöglichen. Der Auftraggeber haftet selbst für die Richtigkeit
seiner Angaben.
Der Auftraggeber
erklärt sich mit der Erteilung des Auftrages ausdrücklich damit
einverstanden, daß seine berufsbezogenen Daten zur Einbindung in die
Verzeichnisse des EurojurisLawJournal von der Prehm & Dr. Hök
automationsunterstützt gespeichert werden. Diese Information gilt
als Benachrichtigung entsprechend § 33 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz. Mit der Anmeldung gibt der Auftraggeber
seine Zustimmung entsprechend dem Teledienstedatenschutzgesetz (§ 3
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten). Der
Auftraggeber erklärt sich weiters damit einverstanden, gelegentlich
per e-mail über Neuerungen bei EurojurisLawJournal informiert zu
werden. Jede Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte wird
ausgeschlossen.
Die Daten werden
nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch und Französisch
eingetragen, wenn der Auftraggeber hierfür die Vorlage liefert.
4. Lichtbilder
Der Auftraggeber hat dann, wenn im Rahmen seiner Eintragung auch ein
Lichtbild berücksichtigt werden soll, ein farbiges Porträtphoto
(matt) im Paßbildformat so an die Prehm & Dr. Hök zu senden, daß es
spätestens 20 Tage nach Erteilung des Auftrages für die Eintragung
eintrifft. Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, daß das
Lichtbild in einer Art und Weise versendet wird, welche
Beschädigungen des Lichtbildes ausschließt.
5. Dauer der
Eintragung und Rücktritt vom Vertrag
Der Auftrag von Rechtsanwälten, Patentanwälten oder Notaren, ihre
erweiterten Daten in das Verzeichnis von EurojurisLawJournal
aufzunehmen, gilt für eine Mindestdauer von zwölf Monaten, wobei nur
volle Monate angerechnet werden.
6. Preise für EurojurisLawJournal-Leistungen
(1) Einzelportrait-
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Ein Foto plus 10 000 Zeichen Text,
Verlinkung zur eigenen eMail-Box, Verlinkung zur eigenen
Homepage, drei Fremdsprachen (Ohne Übersetzungsgebühr) und
Eintragung in das Eurojuris-Mitgliederverzeichnis |
€ 98,00 |
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Für jeden weiteren Partner einer
Sozietät (Partnerschaftsgesellschaft) -pro Partnern - |
€ 55,00 |
(2) Preise für die Veröffentlichung selbständiger Fachinformationen
Das
EurojurisLawJournal bietet Rechtsberatern die Möglichkeit,
Fachinformationen zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung
derartiger Fachinformationen werden von der Prehm & Dr. Hök
folgende Tarife (im voraus) verrechnet. Der Auftrag, einen
Fachbeitrag aufzunehmen, gilt für eine Mindestdauer von zwölf
Monaten, wobei nur volle Monate angerechnet werden. Anschließend
kann die Prehm & Dr. Hök frei entscheiden, ob sie den Beitrag
weiterhin veröffentlichen möchte.
Beiträge:
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Beiträge Jahresgebühr |
€ 25,00 |
Die jeweiligen
Gebühren beziehen sich auf die Herstellung und Pflege der Seiten.
Die Jahresbeiträge schließen den Speicherplatz und Transfervolumen
ein.
Übersetzungsgebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
Texte und Fotos können auf CD, Diskette oder per eMail, Fotos können
auch per Post zugesandt werden.
Alle Gebühren zuzüglich der gesetzlichen MwSt von zurzeit 16%
7. Preise für
Änderungen
Für alle Änderungen von Eintragungen (Homepages oder
Fachinformationen) wird eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in der
Höhe von € 10,00 verrechnet.
8.
Überweisungskosten und -gebühren
Überweisungskosten oder -gebühren gehen ausschließlich zu Lasten des
Auftraggebers.
9. Rechnungslegung
und Zahlung
Die Prehm & Dr. Hök ist zur Rechnungslegung berechtigt, sobald die
vom Auftraggeber gewünschte Eintragung im entsprechenden
Abrechnungszeitraum erstmals im Internet aufscheint. Alle Rechnungen
sind binnen 10 Tagen netto ohne Skonto fällig. Der Auftraggeber ist
nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, wenn die Eintragung mit
einem Schreibfehler behaftet ist, der die Nutzung der Eintragung
nicht hindert.
10.Schadenersatz
Die Autoren haften für ihre Beiträge allein. Schadenersatzansprüche
können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht
werden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten
der reinen Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und
entgangenen Gewinn. Sie verjähren - sofern keine kürzere gesetzliche
Verjährungsfrist vorliegt - spätestens drei Jahre nach Eintritt des
den Anspruch begründenden Vorfalls. Für einen Netzausfall oder
sonstige Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der
Prehm & Dr. Hök liegen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Eurojuris
International EWIV ist für die Inhalte des EurojurisLawJournal nicht
verantwortlich. Die redaktionelle Verantwortung obliegt allein den
jeweiligen Autoren.
11.Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die ihn betreffende Eintragung spätestens bei
Rechnungseingang auf allfällige Mängel hin zu überprüfen und
festgestellte Mängel sofort zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche
Rüge, verfallen allfällige Schadenersatzansprüche.
12.Schutzrechte
EurojurisLawJournal ist urheberrechtlich geschützt, jede Verletzung
dieses Rechtes wird gerichtlich geahndet.
13.Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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