Eurojuris Law Journal-Neu
Juristisches Internet Journal
Herausgeber: Dr.Hök/Prehm
Euro-Flag 14. Jahrgang Berlin September 2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurojuris Law Journal

(Stand: Januar 2008)

1. Allgemeines
EurojurisLawJournal (ELJ) ist ein Produkt von Ingenieurbüro Prehm & Rechtsanwalt Dr. Hök , das über das Internet angeboten wird (http://www.EurojurisLawJournal.net). Für alle Serviceleistungen des EurojurisLawJournal zusammenhängenden Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Schriftlichkeit
Erklärungen von Mitarbeitern der Prehm & Dr. Hök  werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Prehm & Dr.Hök  verbindlich. 

3. Umfang und Inhalt der Eintragung
Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare können im EurojurisLawJournal Fachbeiträge veröffentlichen.

Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare, die Mitglied eines Eurojuris-Verbandes sind, der Mitglied oder assoziiertes Mitglied der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel ist, können zudem im Verzeichnis EurojurisLawJournal, gegen eine Gebühr, mit ihren erweiterten Daten aufgenommen werden. Diese Daten sind standardisiert, um den Interessenten einen sinnvollen Vergleich zu ermöglichen. Der Auftraggeber haftet selbst für die Richtigkeit seiner Angaben.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erteilung des Auftrages ausdrücklich damit einverstanden, daß seine berufsbezogenen Daten zur Einbindung in die Verzeichnisse des EurojurisLawJournal von der Prehm & Dr. Hök  automationsunterstützt gespeichert werden. Diese Information gilt als Benachrichtigung entsprechend § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Mit der Anmeldung gibt der Auftraggeber seine Zustimmung entsprechend dem Teledienstedatenschutzgesetz (§ 3 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten). Der Auftraggeber erklärt sich weiters damit einverstanden, gelegentlich per e-mail über Neuerungen bei EurojurisLawJournal informiert zu werden. Jede Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte wird ausgeschlossen.

Die Daten werden nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch und Französisch eingetragen, wenn der Auftraggeber hierfür die Vorlage liefert.

4. Lichtbilder
Der Auftraggeber hat dann, wenn im Rahmen seiner Eintragung auch ein Lichtbild berücksichtigt werden soll, ein farbiges Porträtphoto (matt) im Paßbildformat so an die Prehm & Dr. Hök  zu senden, daß es spätestens 20 Tage nach Erteilung des Auftrages für die Eintragung eintrifft. Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, daß das Lichtbild in einer Art und Weise versendet wird, welche Beschädigungen des Lichtbildes ausschließt.
 

5. Dauer der Eintragung und Rücktritt vom Vertrag
Der Auftrag von Rechtsanwälten, Patentanwälten oder Notaren, ihre erweiterten Daten in das Verzeichnis von EurojurisLawJournal aufzunehmen, gilt für eine Mindestdauer von zwölf Monaten, wobei nur volle Monate angerechnet werden.

6. Preise für EurojurisLawJournal-Leistungen

(1) Einzelportrait-

Ein Foto plus 10 000 Zeichen Text, Verlinkung zur eigenen eMail-Box, Verlinkung zur eigenen Homepage, drei Fremdsprachen (Ohne Übersetzungsgebühr) und Eintragung in das Eurojuris-Mitgliederverzeichnis € 98,00
Für jeden weiteren Partner einer Sozietät (Partnerschaftsgesellschaft)  -pro  Partnern - € 55,00

 
(2) Preise für die Veröffentlichung selbständiger Fachinformationen

Das EurojurisLawJournal bietet Rechtsberatern die Möglichkeit, Fachinformationen zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung derartiger Fachinformationen werden von der Prehm & Dr. Hök  folgende Tarife (im voraus) verrechnet. Der Auftrag, einen Fachbeitrag aufzunehmen, gilt für eine Mindestdauer von zwölf Monaten, wobei nur volle Monate angerechnet werden. Anschließend kann die Prehm & Dr. Hök  frei entscheiden, ob sie den Beitrag weiterhin veröffentlichen möchte.

Beiträge: 

Beiträge Jahresgebühr

€ 25,00

Die jeweiligen Gebühren beziehen sich auf die Herstellung und Pflege der Seiten.
Die Jahresbeiträge schließen den Speicherplatz und Transfervolumen ein.
Übersetzungsgebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
Texte und Fotos können auf CD, Diskette oder per eMail, Fotos können auch per Post zugesandt werden.
Alle Gebühren zuzüglich der gesetzlichen MwSt von zurzeit 16%

7. Preise für Änderungen
Für alle Änderungen von Eintragungen (Homepages oder Fachinformationen) wird eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 10,00 verrechnet.

8. Überweisungskosten und -gebühren
Überweisungskosten oder -gebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 

9. Rechnungslegung und Zahlung
Die Prehm & Dr. Hök  ist zur Rechnungslegung berechtigt, sobald die vom Auftraggeber gewünschte Eintragung im entsprechenden Abrechnungszeitraum erstmals im Internet aufscheint. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen netto ohne Skonto fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, wenn die Eintragung mit einem Schreibfehler behaftet ist, der die Nutzung der Eintragung nicht hindert. 

10.Schadenersatz
Die Autoren haften für ihre Beiträge allein. Schadenersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Sie verjähren - sofern keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist vorliegt - spätestens drei Jahre nach Eintritt des den Anspruch begründenden Vorfalls. Für einen Netzausfall oder sonstige Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Prehm & Dr. Hök  liegen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Eurojuris International EWIV ist für die Inhalte des EurojurisLawJournal nicht verantwortlich. Die redaktionelle Verantwortung obliegt allein den jeweiligen Autoren.

11.Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die ihn betreffende Eintragung spätestens bei Rechnungseingang auf allfällige Mängel hin zu überprüfen und festgestellte Mängel sofort zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Rüge, verfallen allfällige Schadenersatzansprüche. 

12.Schutzrechte
EurojurisLawJournal ist urheberrechtlich geschützt, jede Verletzung dieses Rechtes wird gerichtlich geahndet.

13.Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 



Partnership:
Dieses Projekt wird unterstützt vom Forum http://www.Berliner-Kanzleien.com, der Prehm & Chust GbR.
Im Forum Berliner Kanzleien sind Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelistet, die Rechtsberatung in Sachen Antidiskriminierungsrecht bis Zwangsvollstreckungsrecht anbieten. powered by Berliner-Kanzleien