Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Eurojuris Law Journal
(Stand: Januar 2008)
1. Allgemeines
EurojurisLawJournal (ELJ) ist ein Produkt von Ingenieurbüro Prehm &
Rechtsanwalt Dr. Hök , das über das Internet angeboten wird (http://www.EurojurisLawJournal.net).
Für alle Serviceleistungen des EurojurisLawJournal zusammenhängenden
Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Schriftlichkeit
Erklärungen von Mitarbeitern der Prehm & Dr. Hök werden erst durch die
schriftliche Bestätigung der Prehm & Dr.Hök verbindlich.
3. Umfang und Inhalt der
Eintragung
Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare können im EurojurisLawJournal
Fachbeiträge veröffentlichen.
Rechtsanwälte,
Patentanwälte und Notare, die Mitglied eines Eurojuris-Verbandes sind, der
Mitglied oder assoziiertes Mitglied der Eurojuris International EWIV mit
Sitz in Brüssel ist, können zudem im Verzeichnis EurojurisLawJournal, gegen
eine Gebühr, mit ihren erweiterten Daten aufgenommen werden. Diese Daten
sind standardisiert, um den Interessenten einen sinnvollen Vergleich zu
ermöglichen. Der Auftraggeber haftet selbst für die Richtigkeit seiner
Angaben.
Der Auftraggeber erklärt
sich mit der Erteilung des Auftrages ausdrücklich damit einverstanden, daß
seine berufsbezogenen Daten zur Einbindung in die Verzeichnisse des
EurojurisLawJournal von der Prehm & Dr. Hök automationsunterstützt
gespeichert werden. Diese Information gilt als Benachrichtigung entsprechend
§ 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Mit der Anmeldung gibt der Auftraggeber
seine Zustimmung entsprechend dem Teledienstedatenschutzgesetz (§ 3
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten). Der Auftraggeber
erklärt sich weiters damit einverstanden, gelegentlich per e-mail über
Neuerungen bei EurojurisLawJournal informiert zu werden. Jede Weitergabe der
personenbezogenen Daten an Dritte wird ausgeschlossen.
Die Daten werden nicht nur
in Deutsch, sondern auch in Englisch und Französisch eingetragen, wenn der
Auftraggeber hierfür die Vorlage liefert.
4. Lichtbilder
Der Auftraggeber hat dann, wenn im Rahmen seiner Eintragung auch ein
Lichtbild berücksichtigt werden soll, ein farbiges Porträtphoto (matt) im
Paßbildformat so an die Prehm & Dr. Hök zu senden, daß es spätestens 20
Tage nach Erteilung des Auftrages für die Eintragung eintrifft. Der
Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, daß das Lichtbild in einer Art
und Weise versendet wird, welche Beschädigungen des Lichtbildes ausschließt.
5. Dauer der Eintragung und
Rücktritt vom Vertrag
Der Auftrag von Rechtsanwälten, Patentanwälten oder Notaren, ihre
erweiterten Daten in das Verzeichnis von EurojurisLawJournal aufzunehmen,
gilt für eine Mindestdauer von zwölf Monaten, wobei nur volle Monate
angerechnet werden.
6. Preise für EurojurisLawJournal-Leistungen
(1) Einzelportrait-
Ein Foto plus 10 000 Zeichen Text,
Verlinkung zur eigenen eMail-Box, Verlinkung zur eigenen Homepage, drei
Fremdsprachen (Ohne Übersetzungsgebühr) und Eintragung in das
Eurojuris-Mitgliederverzeichnis |
€ 98,00 |
Für jeden weiteren Partner einer Sozietät
(Partnerschaftsgesellschaft) -pro Partnern - |
€ 55,00 |
(2) Preise für die Veröffentlichung selbständiger Fachinformationen
Das EurojurisLawJournal
bietet Rechtsberatern die Möglichkeit, Fachinformationen zu veröffentlichen.
Für die Veröffentlichung derartiger Fachinformationen werden von der Prehm &
Dr. Hök folgende Tarife (im voraus) verrechnet. Der Auftrag, einen
Fachbeitrag aufzunehmen, gilt für eine Mindestdauer von zwölf Monaten, wobei
nur volle Monate angerechnet werden. Anschließend kann die Prehm & Dr. Hök
frei entscheiden, ob sie den Beitrag weiterhin veröffentlichen möchte.
Beiträge:
Beiträge Jahresgebühr |
€ 25,00 |
Die jeweiligen Gebühren
beziehen sich auf die Herstellung und Pflege der Seiten.
Die Jahresbeiträge schließen den Speicherplatz und Transfervolumen ein.
Übersetzungsgebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
Texte und Fotos können auf CD, Diskette oder per eMail, Fotos können auch
per Post zugesandt werden.
Alle Gebühren zuzüglich der gesetzlichen MwSt von zurzeit 16%
7. Preise für Änderungen
Für alle Änderungen von Eintragungen (Homepages oder Fachinformationen) wird
eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 10,00 verrechnet.
8. Überweisungskosten und
-gebühren
Überweisungskosten oder -gebühren gehen ausschließlich zu Lasten des
Auftraggebers.
9. Rechnungslegung und
Zahlung
Die Prehm & Dr. Hök ist zur Rechnungslegung berechtigt, sobald die vom
Auftraggeber gewünschte Eintragung im entsprechenden Abrechnungszeitraum
erstmals im Internet aufscheint. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen netto
ohne Skonto fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen
zurückzuhalten, wenn die Eintragung mit einem Schreibfehler behaftet ist,
der die Nutzung der Eintragung nicht hindert.
10.Schadenersatz
Die Autoren haften für ihre Beiträge allein. Schadenersatzansprüche können
nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen
Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Sie
verjähren - sofern keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist vorliegt -
spätestens drei Jahre nach Eintritt des den Anspruch begründenden Vorfalls.
Für einen Netzausfall oder sonstige Umstände, die außerhalb des
Verantwortungsbereiches der Prehm & Dr. Hök liegen, wird jede Haftung
ausgeschlossen. Eurojuris International EWIV ist für die Inhalte des
EurojurisLawJournal nicht verantwortlich. Die redaktionelle Verantwortung
obliegt allein den jeweiligen Autoren.
11.Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die ihn betreffende Eintragung spätestens bei
Rechnungseingang auf allfällige Mängel hin zu überprüfen und festgestellte
Mängel sofort zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Rüge, verfallen
allfällige Schadenersatzansprüche.
12.Schutzrechte
EurojurisLawJournal ist urheberrechtlich geschützt, jede Verletzung dieses
Rechtes wird gerichtlich geahndet.
13.Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. |