
| Juristisches Internet Journal Herausgeber:Dr.Hök/Prehm |
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Le droit de la copropriété allemand
Le droit de la copropriété allemand est régi par la loi du 15 mars 1951 (BGBl 1951 I, p. 175), dénommé Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Selon § 1 I WEG la copropriété contient une partie d´un bâtiment réservé à l´usage exclusif d´un copropriétaire déterminé (Sondereigentum) et des parties des bâtiments et des terrains affectés à l´usage ou à l´utilité de tous les copropriétaires ou de plusieurs d´entre eux (Gemeinschaftseigentum). Les parties privatives sont la propriété exclusive de chaque propriétaire. La copropriété se constitue soit par une simple déclaration de division du propriétaire (§ 8 WEG). ......[weiter]
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TAGUNG ZUM THEMA E-COMMERZ, VERBRAUCHER SCHUTZ UND
WETTBEWERBSRECHT(2001)
von Dr. iur. Mehmet KÖKSAL Das türk. VSG trat am 8.9.1995 in Kraft. Mit dem Gesetz wollte der Gesetzgeber auftrumpfen gegen
die bis dahin herrschenden Missstände und die Verbraucher massiv schützen.
In manchen Bereichen verlor er jedoch den Maßstab, wodurch auch die
Objektivität der Gesetzgebung verloren gegangen ist. Eine Systematisierung
des erfassten Themen ist auch nicht gegeben. Die Überschriften im VSG können
wir in fünf Kategorien sammeln: Definitionen, Schutz und Aufklärung des
Verbrauchers, Rechtsgeschäfte im Sinne des Gesetzes und Maßnahmen. Die Begriffe wie „Verbraucher", „Verkäufer", „Produzent - Hersteller" wurden definiert. Ein wichtiger Begriff wurde jedoch nicht beschrieben, nämlich „Verbrauchergeschäfte". Dies ist für das türk. VSG sehr wichtig, weil auch juristische Personen Verbraucher im Sinne des türk. VSG werden können. ...|weiter| |
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Reform of the German Law of Obligations in Manufacture Contracts
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